Die Vorlage lag den Ratsmitgliedern vor und ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 18 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Schulze Frenking“ gemäß dem Antrag vom 22.10.2010 (Verlegung der Baugrenze) soll nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.