Die Vorlage
lag den Ratsmitgliedern vor und ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 18
beigefügt.
Ohne
Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 3 „Schulze Frenking“ gemäß dem Antrag vom 22.10.2010
(Verlegung der Baugrenze) soll nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren
durchgeführt werden.