Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Die
Beratung dieses Tagesordnungspunktes ist, wie bereits in der Einladung zur
heutigen Sitzung angekündigt, bis zum Eintreffen des Herrn Lange, Referent der
Kommunalen Abwasserberatung NRW, zurückgestellt worden und vor Top 8 im
öffentlichen Sitzungsteil beraten worden.
Betriebsleiter
Scheunemann erläutert den Sachverhalt und bezieht sich dabei insbesondere auf
die Empfehlungen des Umweltministeriums. Herr Scheunemann betont, dass die
Umsetzung der Dichtheitsprüfungen und die evt. Schadensbeseitigung
Angelegenheit der Grundstückseigentümer sei. Pflicht der Gemeinden sei es, die
Bürgerschaft umfassend zu informieren und zu beraten. Ziel sei es für Nottuln,
ein Konzept umzusetzen, das über die reine Beratung und Information hinausgeht
und die Bürgerschaft zusätzlich unterstützt. Im Anschluss hieran informieren
der Geschäftsführer der Kommunal- und Abwasserberatung NRW, Herr Lange, und im
weiteren Verlauf Herr Elkendorf, Ingenieurbüro Gnegel, Sendenhorst, die
Ausschussmitglieder umfassend über die Umsetzung der Dichtheitsprüfungen nach
dem Landeswassergesetz.
Nach
kurzer Aussprache fasst der Betriebsausschuss folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die
Betriebsleitung wird beauftragt, im Frühjahr 2011 die Satzungen für die
Staffelung der Fristen für die Dichtheitsprüfung sowie ein Konzept zur
Umsetzung des § 61a LWG für das Gemeindegebiet zur Beratung vorzulegen.