Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Die Beratung dieses Tagesordnungspunktes ist, wie bereits in der Einladung zur heutigen Sitzung angekündigt, bis zum Eintreffen des Herrn Lange, Referent der Kommunalen Abwasserberatung NRW, zurückgestellt worden und vor Top 8 im öffentlichen Sitzungsteil beraten worden.

 

Betriebsleiter Scheunemann erläutert den Sachverhalt und bezieht sich dabei insbesondere auf die Empfehlungen des Umweltministeriums. Herr Scheunemann betont, dass die Umsetzung der Dichtheitsprüfungen und die evt. Schadensbeseitigung Angelegenheit der Grundstückseigentümer sei. Pflicht der Gemeinden sei es, die Bürgerschaft umfassend zu informieren und zu beraten. Ziel sei es für Nottuln, ein Konzept umzusetzen, das über die reine Beratung und Information hinausgeht und die Bürgerschaft zusätzlich unterstützt. Im Anschluss hieran informieren der Geschäftsführer der Kommunal- und Abwasserberatung NRW, Herr Lange, und im weiteren Verlauf Herr Elkendorf, Ingenieurbüro Gnegel, Sendenhorst, die Ausschussmitglieder umfassend über die Umsetzung der Dichtheitsprüfungen nach dem Landeswassergesetz.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Betriebsausschuss folgenden Beschluss:


Beschluss:

 

Die Betriebsleitung wird beauftragt, im Frühjahr 2011 die Satzungen für die Staffelung der Fristen für die Dichtheitsprüfung sowie ein Konzept zur Umsetzung des § 61a LWG für das Gemeindegebiet zur Beratung vorzulegen.