Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Vorlage (139/2010) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 4

beigefügt.

 

Einleitend erläutert Herr Fuchte den Verfahrensstand und die wesentlichen Inhalte des Bebauungsplanentwurfes.

 

Ratsherr Hübner erfragt, ob Erschließungskosten nur für die Bereiche des Umlegungsgebietes oder auch für die bestehende Hellersiedlung entstehen. Herr Wilbrand führt aus, dass Erschließungsmaßnahmen nur für den Umlegungsbereich geplant sind und somit auch nur dort Erschließungskosten anfallen.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Rulle erläutert Herr Fuchte die Notwendigkeit des Lärmschutzgutachtens angesichts der vorherrschenden Überschreitung der Lärmrichtwerte. In diesem Zusammenhang weist Ratsherr Hübner darauf hin, dass bei diesem Anlass auch die Erhöhung des bestehenden Lärmschutzwalles weiter verfolgt werden solle.

 

Auf Nachfrage aus der CDU-Fraktion erläutert Herr Fuchte, dass auf Grund der durch den Sportplatzbetrieb entstehenden Lärmimmissionen keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich seien. Lediglich im Bereich des jetzt für ein Regenrückhaltebecken vorgesehenen Bereiches komme es zu einer Überschreitung der Grenzwerte.


Beschlussvorschlag:

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Das Aufstellungsverfahren soll wie im Sachverhalt beschrieben vorangetrieben werden.