Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Die Vorlage (061/2010) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 11 beigefügt.

 

Der Tagesordnungspunkt wird erst nach Tagesordnungspunkt 8 behandelt, da der Investor zunächst noch nicht anwesend war.

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Vorhabenträger, Herrn und Frau Eberhardt, sowie den später hinzukommenden beauftragten Architekten Herrn Fronemann.

 

Die Grünen-Fraktion betont, dass sich die Auseinandersetzung mit dem Objekt gelohnt habe, da sich so Optimierungsmöglichkeiten gezeigt haben. Weiterhin wünschenswert sei, wenn baulich möglich, eine Absenkung des Daches des Verbindungsgebäudes. Herr Eberhardt sagt zu, dass dies weiterhin geprüft wird.

 

Die UBG-Fraktion bemängelt, dass die Parkregelung weiterhin nicht ausreichend gelöst sei. Bürgermeister Schneider erläutert, dass zwischen baurechtlich nachzuweisenden und in der Praxis erforderlichem Stellplatzbedarf unterschieden werden müsse. Baurechtlich seien alle Anforderungen erfüllt. In der Praxis sei unter Umständen nach Bau des Objekts eine Regulierung der öffentlichen Parkflächen mit anschließenden Kontrollen erforderlich, denn grundsätzlich seien genug Stellplätze im Umfeld vorhanden.

 

Die FDP-Fraktion begrüßt die Bereitschaft des Investors einen Konsens zu finden. Jetzt sei es wichtig, das Projekt nicht weiter zu verzögern.

 

Die CDU-Fraktion schließt sich dieser Meinung an und hält hinsichtlich der Stellplatzsituation den Weg der Ablösung bei sich ergebender Notwendigkeit für richtig.

 

Bürgermeister Schneider erläutert, dass seitens des Investors Bereitschaft besteht, einen Teil der angrenzenden Parkanlage zu kaufen, was ihm die Herstellung der Stellplätze auf dem eigenen Grundstück ermöglicht. Weiterhin berichtet er von Gesprächen mit der Kirchengemeinde und einem Anwohner. Hier könnten sich in Zukunft weitere Umnutzungen des Gebäudebestandes ergeben, so dass zukünftig eine positive Weiterentwicklung des gesamten Umfeldes möglich sein könnte.

 

Die UBG-Fraktion weist darauf hin, dass das Vorhaben nicht zu Einschränkungen bei Veranstaltungen in Schulze Fenkings Hof führen dürfe. Bürgermeister Schneider erläutert, dass hier zur Verhinderung von Konflikten teilweise Schallschutzfenster vorgesehen seien.

 

Die Grünen-Fraktion erfragt, was bei einem Wechsel des Investors passiere. Herr Wilbrand erläutert, dass dieser dann grundsätzlich nur an die Festsetzungen des dann geltenden Bebauungsplanes gebunden sei. Es bestünden jedoch zum Beispiel noch Einflussmöglichkeiten auf Grund des vorgesehenen Grundstücksverkaufes. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass mit dem Beschluss in dieser Sitzung erst das Verfahren eingeleitet wird und daher noch keine endgültige Entscheidung gefallen sei.

 

Weiterhin wird durch die Grünen-Fraktion erfragt, ob die beantragte Erhöhung der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl im vollen Umfang erforderlich sei. Herr Fronemann führt aus, dass bei Berücksichtigung des möglichen Grundstückskaufes zwar weiterhin eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig sei, jedoch eine Erhöhung nicht mehr im vollen Ausmaß erforderlich sei. Im Ausschuss herrscht Konsens, dass in diesem Fall die Erhöhung möglichst gering ausfallen sollte.

 

Der Beschlussvorschlag wird dahingehend ergänzt und anschließend beschlossen:


Beschlussvorschlag:

Für den Bebauungsplan Nr. 53 „Schulze Frenking III“ wird entsprechend den Anträgen vom 24.11.2009 und vom 28.12.2009 unter Einbeziehung der in der Sitzung vorgetragenen Anregungen ein Änderungsverfahren gemäß § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) eingeleitet und die Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB beteiligt.

 

Ergänzend wird ein Städtebaulicher Vertrag zu den im Sachverhalt genannten Punkten vorbereitet.