Sitzung: 05.05.2010 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 061/2010
Die
Vorlage (061/2010) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als
Anlage 11 beigefügt.
Der
Tagesordnungspunkt wird erst nach Tagesordnungspunkt 8 behandelt, da der
Investor zunächst noch nicht anwesend war.
Der
Ausschussvorsitzende begrüßt die Vorhabenträger, Herrn und Frau Eberhardt,
sowie den später hinzukommenden beauftragten Architekten Herrn Fronemann.
Die
Grünen-Fraktion betont, dass sich die Auseinandersetzung mit dem Objekt gelohnt
habe, da sich so Optimierungsmöglichkeiten gezeigt haben. Weiterhin
wünschenswert sei, wenn baulich möglich, eine Absenkung des Daches des
Verbindungsgebäudes. Herr Eberhardt sagt zu, dass dies weiterhin geprüft wird.
Die
UBG-Fraktion bemängelt, dass die Parkregelung weiterhin nicht ausreichend
gelöst sei. Bürgermeister Schneider erläutert, dass zwischen baurechtlich
nachzuweisenden und in der Praxis erforderlichem Stellplatzbedarf unterschieden
werden müsse. Baurechtlich seien alle Anforderungen erfüllt. In der Praxis sei
unter Umständen nach Bau des Objekts eine Regulierung der öffentlichen
Parkflächen mit anschließenden Kontrollen erforderlich, denn grundsätzlich
seien genug Stellplätze im Umfeld vorhanden.
Die
FDP-Fraktion begrüßt die Bereitschaft des Investors einen Konsens zu finden.
Jetzt sei es wichtig, das Projekt nicht weiter zu verzögern.
Die
CDU-Fraktion schließt sich dieser Meinung an und hält hinsichtlich der
Stellplatzsituation den Weg der Ablösung bei sich ergebender Notwendigkeit für
richtig.
Bürgermeister
Schneider erläutert, dass seitens des Investors Bereitschaft besteht, einen
Teil der angrenzenden Parkanlage zu kaufen, was ihm die Herstellung der
Stellplätze auf dem eigenen Grundstück ermöglicht. Weiterhin berichtet er von
Gesprächen mit der Kirchengemeinde und einem Anwohner. Hier könnten sich in
Zukunft weitere Umnutzungen des Gebäudebestandes ergeben, so dass zukünftig
eine positive Weiterentwicklung des gesamten Umfeldes möglich sein könnte.
Die
UBG-Fraktion weist darauf hin, dass das Vorhaben nicht zu Einschränkungen bei
Veranstaltungen in Schulze Fenkings Hof führen dürfe. Bürgermeister Schneider
erläutert, dass hier zur Verhinderung von Konflikten teilweise
Schallschutzfenster vorgesehen seien.
Die
Grünen-Fraktion erfragt, was bei einem Wechsel des Investors passiere. Herr Wilbrand
erläutert, dass dieser dann grundsätzlich nur an die Festsetzungen des dann
geltenden Bebauungsplanes gebunden sei. Es bestünden jedoch zum Beispiel noch
Einflussmöglichkeiten auf Grund des vorgesehenen Grundstücksverkaufes. Außerdem
ist zu berücksichtigen, dass mit dem Beschluss in dieser Sitzung erst das
Verfahren eingeleitet wird und daher noch keine endgültige Entscheidung
gefallen sei.
Weiterhin
wird durch die Grünen-Fraktion erfragt, ob die beantragte Erhöhung der
Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl im vollen Umfang erforderlich sei.
Herr Fronemann führt aus, dass bei Berücksichtigung des möglichen
Grundstückskaufes zwar weiterhin eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig
sei, jedoch eine Erhöhung nicht mehr im vollen Ausmaß erforderlich sei. Im
Ausschuss herrscht Konsens, dass in diesem Fall die Erhöhung möglichst gering
ausfallen sollte.
Der
Beschlussvorschlag wird dahingehend ergänzt und anschließend beschlossen:
Beschlussvorschlag:
Für den
Bebauungsplan Nr. 53 „Schulze Frenking III“ wird entsprechend den Anträgen vom
24.11.2009 und vom 28.12.2009 unter Einbeziehung der in der Sitzung
vorgetragenen Anregungen ein Änderungsverfahren gemäß § 13a BauGB
(beschleunigtes Verfahren) eingeleitet und die Öffentlichkeit gem. § 3 (2)
BauGB beteiligt.
Ergänzend wird ein
Städtebaulicher Vertrag zu den im Sachverhalt genannten Punkten vorbereitet.