Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Die Vorlage (194/2009) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Zunächst erläutert der Rechtsanwalt der Antragstellerin – RA Kohaus – die aus seiner Sicht zurzeit ungeeignete Festsetzung zur Höhenbegrenzung von Hecken durch den Bebauungsplan Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“. Der Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Vorgehen wird jedoch vom Antragsteller unterstützt.

 

Aus den Reihen der Ausschussmitglieder wird das vorgeschlagene Vorgehen ebenfalls überwiegend unterstützt. Die FDP-Fraktion beantragt jedoch, die Festsetzung dahingehend zu ändern, dass Hecken bis zu einer Höhe von 2 m grundsätzlich zugelassen werden.

 

Da der ursprüngliche Beschlussvorschlag der weitergehende ist, kommt dieser zunächst zur Abstimmung:


Beschlussvorschlag:

Dem Antrag wird nicht gefolgt. Stattdessen soll die im Sachverhalt geschilderte Lösung (Höhenbegrenzung von Hecken in Teilbereichen sowie Freihalten von Sichtbereichen) weiter verfolgt werden. Diese Änderung soll in das derzeitige Verfahren zur Teilaufhebung und Änderung des Bebauungsplans Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ integriert werden.