Sitzung: 25.11.2009 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 194/2009
Die
Vorlage (194/2009) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als
Anlage 2 beigefügt.
Zunächst
erläutert der Rechtsanwalt der Antragstellerin – RA Kohaus – die aus seiner
Sicht zurzeit ungeeignete Festsetzung zur Höhenbegrenzung von Hecken durch den
Bebauungsplan Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“. Der Vorschlag der Verwaltung zum
weiteren Vorgehen wird jedoch vom Antragsteller unterstützt.
Aus den
Reihen der Ausschussmitglieder wird das vorgeschlagene Vorgehen ebenfalls überwiegend
unterstützt. Die FDP-Fraktion beantragt jedoch, die Festsetzung dahingehend zu
ändern, dass Hecken bis zu einer Höhe von 2 m grundsätzlich zugelassen werden.
Da der
ursprüngliche Beschlussvorschlag der weitergehende ist, kommt dieser zunächst zur
Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
Dem
Antrag wird nicht gefolgt. Stattdessen soll die im Sachverhalt geschilderte
Lösung (Höhenbegrenzung von Hecken in Teilbereichen sowie Freihalten von
Sichtbereichen) weiter verfolgt werden. Diese Änderung soll in das derzeitige
Verfahren zur Teilaufhebung und Änderung des Bebauungsplans Nr. 84 „Appelhülsen
Nord II“ integriert werden.