Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 21

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Bürgermeister Schneider leitet kurz in den Sachverhalt ein. Im Anschluss verliest Ratsherr Wolfgang Danziger die Protokollerklärung der SPD Fraktion zum Abschlussbericht „Appelhülsen Nord“. Die Erklärung ist dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Ratsherr Rulle teilt mit, dass die Erklärung der SPD von der CDU in großen Teilen mit getragen werde. Er beanstandet die oftmals unvollständigen Akten der Verwaltung, in denen wichtige Protokollmitschriften oder Vermerke fehlten. Dennoch sei klar ersichtlich, dass die Lärmproblematik bei den Fehlentwicklungen des Projektes „Appelhülsen Nord“ eine bedeutende Rolle spiele. Die Problematik sei aus heutiger Sicht unterschätzt worden, ist sich Rulle sicher.

 

Nachdem Ratsherr Schulz sein Bedauern über die nicht mögliche Realisierung eines gemeinsamen Berichtes ausgedrückt hat, verliest er seine Erklärung zum Abschlussbericht „Appelhülsen Nord“. Die Protokollerklärung ist dem Originalprotokoll als Anlage 3 beigefügt. Auch die sich unmittelbar anschließende Protokollerklärung von Herrn Hübner ist dem Originalprotokoll als Anlage 4 beigefügt.

 

Im Anschluss an die Protokollerklärungen seiner Vorredner unterstreicht Ratsherr Walter, dass er ebenfalls auf eine gemeinsame Erklärung aller Fraktionen gehofft habe. Er sehe ein, dass in Bezug auf „Appelhülsen Nord“ damals falsche Entscheidungen getroffen worden seien und unterstreicht, dass die FDP am damaligen Verfahren nicht beteiligt gewesen sei.

 

Auch Ratsherr Hegemann drückt sein Bedauern über das Fehlen einer gemeinsamen Stellungnahme aus. Ziel der Berichte sei es, das Projekt „Appelhülsen Nord II“ für die Bürger nachvollziehbar darzustellen, Hintergründe zu beleuchten und mögliche Fragen zu klären. Positive Konsequenz aus „Appelhülsen Nord II“ sei die größere Vorsicht der politischen Gremien im Umgang mit bedeutenden Großprojekten, so Hegemann.

 

Ratsherr Rulle hebt nochmals hervor, dass das Lärmproblem im Zentrum der Betrachtung stehe und zur Fehlentwicklung des Projektes geführt habe. Nach Aktenlage sei die Lärmproblematik fälschlicherweise erst nach dem Ankauf der Grundstücke thematisiert worden und das Verfahren des Grundstückserwerbs somit falsch verlaufen. Er fordert die damals handelnden Personen auf, zu Fehlern im Ablauf und in den Entscheidungen zu stehen. Laut Rulle seien nicht nur die unklare Aktenlage und die Verwaltung, sondern auch die politischen Gremien für wirtschaftliche Fehlentscheidungen verantwortlich.

 

Auch Ratsherr Schulz gibt zu bedenken, dass das Gutachten zur Lärmproblematik die Entscheidung hätte beeinflussen müssen. Die Verwaltung agiere schließlich nicht erst seit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements als wirtschaftliches Unternehmen. Darüber hinaus seien der Rat und die Gesellschafterversammlung der GIG mbH nicht ausreichend informiert gewesen und er plädiert, das Projekt „Appelhülsen Nord“ nicht als „Arbeitsunfall“ hinzunehmen. Die UBG beabsichtige, insbesondere die Bewertung des Umlaufvermögens im Zusammenhang mit Appelhülsen Nord durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Einen entsprechender Antrag werde er in der Gesellschafterversammlung der GIG mbH stellen, kündigt Herr Schulz an.

 

Ratsfrau Brülle-Buchenau erachtet eine öffentliche Stellungnahme als schwierig, da man überwiegend auf Vermutungen bezüglich Appelhülsen Nord angewiesen sei. Bei der Entscheidung über das Projekt habe sie sich damals unter Druck gesetzt gefühlt, da aufgrund des drohenden Haushaltssicherungskonzeptes schnelles Handeln geboten war, so Brülle Buchenau.

 

Für Ratsherrn Blümer ist es unvorstellbar, dass Teile der Mehrheitsfraktion nicht über die Lärmschutzproblematik gewusst haben wollen. Auch wenn er sich sicher sei, dass die Zustimmung damals in guter Absicht erfolgte, läge die Verantwortung für die Fehlentscheidungen bei den Fraktionen und der Verwaltung. Er betont, dass die Informationspolitik seitens der Verwaltung unvollständig und selektiv gewesen sei. Ein weiterer ausschlaggebender Faktor für den Misserfolg des Projektes seien die hohen Lärmschutzauflagen, mit denen der Grundstückskauf verbunden gewesen sei.

 

In 2005 sei die Problematik „Appelhülsen Nord II“ zum Glück erkannt worden und habe dazu geführt, dass Vorgänge heutzutage erfreulicherweise genauer hinterfragt würden, so Ratsherr  Walter.

 

Ratsherr Lütkecosmann lobt die Sachlichkeit der Diskussion und betont, dass die Entscheidung bezüglich Appelhülsen Nord nach bestem Wissen und Gewissen getroffen worden sei und die Verantwortung von den damaligen Entscheidungsträgern getragen werden müsse. Fehlende Informationen haben das Abstimmungsergebnis des Rates beeinflusst, ist sich Herr Lütkecosmann sicher. Er gibt zu bedenken, dass im Jahr 2000 von den Anwohnern wirksame Lärmschutzmaßnahmen zu den angrenzenden Straßen A 43 und B 67 / B 525 gefordert worden sind. Hierzu wurde abgewogen, dass sowohl für Appelhülsen Nord I als auch für Appelhülsen Nord II entsprechende Lärmschutzgutachten existierten, die den zu Grunde liegenden gesetzlichen und fachbehördlichen Anforderungen entsprächen. Die in den Gutachten festgeschriebenen aktiven und passiven Maßnahmen zur Lärmminimierung würden von der Gemeinde in vollem Umfang berücksichtigt. Das Gesamtgebiet sei bei Erfüllung dieser Aussagen auf Grund der gutachterlichen Forderungen wirksam geschützt. Ratsherr Lütkecosmann zeigt sich verwundert, dass trotz dessen, dass in der damaligen politischen Diskussion mehrere Gutachten erwähnt wurden, keine explizite Nachfrage nach diesen gestellt wurde.

 

Ratsherr Blümer äußert sein Unverständnis, warum trotz der Forderungen des Lärmschutzgutachtens nach einem 9 Meter hohen Lärmschutzwall lediglich ein 4,5 Meter hoher Wall gebaut wurde.

 

Der Rat sei damals nicht über alle entscheidungsrelevanten Fakten informiert gewesen, so Ratsherr Schulz. Selbst wenn die Entscheidung nicht anders ausgefallen wäre, so hätte bei Kenntnis aller Fakten im Vorfeld wenigstens eine Diskussion stattgefunden. Stattdessen sei die Lärmproblematik nur nebensächlich erwähnt worden, kritisiert Schulz die Information der Entscheidungsträger im Hinblick auf Appelhülsen Nord II. Ein Lärmgutachten sei erst nach der eigenständigen Lärmmessung eines Anwohners in Auftrag gegeben worden, erinnert Herr Schulz.

 

Die Berichte zu Appelhülsen Nord II seien nicht politisch gefärbt, zeigt sich Ratsherr Lütkecosmann erfreut. Entsprechend sei der Vorwurf subjektiver Stellungnahme nicht möglich.

 

Herr Rulle stimmt mit seinem Vorredner überein und stellt fest, dass beide Berichte lediglich in Nuancen variieren. Er weist nochmals darauf hin, dass als Grundlage für die vorgelegten Stellungnahmen lediglich Spekulationen dienten.

 

Ratsherr Walter begrüßt, dass insgesamt ein konsensfähiger Bericht zu Stande gekommen sei und die Fraktionen in ihrer Grundhaltung bezüglich Appelhülsen Nord II übereinstimmten. Lärmprobleme seien schon im Jahr 1998 in einem anderen Zusammenhang aufgetreten und bekannt gewesen, so dass eine Sensibilisierung hinsichtlich dieser Thematik hätte stattfinden müssen.

 

Als positive Folge aus dem Projekt „Appelhülsen Nord II“ erachtet Ratsherr Rulle, dass der Rat vor wichtigen Entscheidungen mehr nachfrage und die Verwaltung Informationen offener an die Gremien liefere. Die Zusammenarbeit habe sich durch aktives Nachfragen wesentlich verbessert, so Rulle.

 

Abschließend weist Bürgermeister Schneider auf die verschiedenen Arten der Veröffentlichung hin und schlägt vor, über die Punkte a und b gemeinsam abzustimmen.

 

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 


Beschluss:

 

  1. Der Abschlussbericht der Fraktionen Bündnis 90 / Grüne, SPD und UBG, der Abschlussbericht der CDU sowie die Stellungnahme der Geschäftsführung der GIG mbH werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Berichte in geeigneter Form der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.