Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltungen: 3

Die Vorlage (008/2009) zu diesem Tagesordnungspunkt ist diesem Protokoll als Anlage 2 beigefügt. Frau Schauer weist auf einen redaktionellen Fehler in Anlage 3 der Vorlage hin. Die Markierung der betroffenen Grundstücke muss sich bis einschließlich Flurstück 350 erstrecken.

 

Vor dem Hintergrund der Vorlage wird die Frage diskutiert, wie sich die Gemeinde bei Missachtung von planerischen Vorgaben verhalten soll. Die UBG-Fraktion sieht die Gefahr, Präzedenzfälle zu schaffen, die zu einem Glaubwürdigkeitsverlust führen und lehnt den Antrag deshalb ab. Die übrigen Fraktionen betonen, dass eine Einzelfallprüfung im Ausnahmefall akzeptabel ist und zu besseren Lösungen führen kann.

 

Bürgermeister Schneider ergänzt, dass die Maßstäblichkeit bewahrt werden muss, es sich hier um einen minder schweren Fall handelt und sichergestellt wird, dass notwendige Ausgleichsmaßnahmen an anderem Ort umgesetzt werden.

 

Weiterhin wird zwei betroffenen Bürgern die Gelegenheit gegeben, ihr Anliegen vorzutragen.


Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Nr. 74 „Industriepark I/II“ wird im vereinfachten Verfahren geändert, wenn sich die Eigentümer in einem Städtebaulichen Vertrag verpflichten, den Eingriff finanziell beim Ökopool der Wirtschaftsbetriebe Coesfeld auszugleichen oder an einer anderen Stelle nach Absprache mit der unteren Landschaftsbehörde durchzuführen.