Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.04.2008 die korrigierte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 geprüft.
Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss (der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung nicht teil):
Beschluss:
Die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte korrigierte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NW festgestellt und beschlossen.
Aufgrund der geprüften und festgestellten korrigierten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 wird dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NW vorbehaltlos Entlastung erteilt.