Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 13 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Die Abwägung über die Anregung der Gemeindewerke wird, wie im Sachverhalt vorgeschlagen, angenommen.

Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB.

Der Bebauungsplan mit Begründung wird, wie in Anlage 2 dargestellt, beschlossen.