Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 13 beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Abwägung über die Anregung der Gemeindewerke wird, wie im Sachverhalt vorgeschlagen, angenommen.
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB.
Der Bebauungsplan mit Begründung wird, wie in Anlage 2 dargestellt, beschlossen.