Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr.3 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

Die Festsetzung eines Baufensters durch Baugrenzen, wie im beigefügten Planausschnitt des Bebauungsplanes Nr. 68 „Stiftsgärten“ dargestellt (Anlage 2), wird als Satzung beschlossen.