Die Vorlage ist dem
Originalprotokoll als Anlage Nr.3 beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der
Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Festsetzung eines Baufensters durch Baugrenzen, wie im beigefügten Planausschnitt des Bebauungsplanes Nr. 68 „Stiftsgärten“ dargestellt (Anlage 2), wird als Satzung beschlossen.