Sitzung: 18.04.2007 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: 011/2007
Die Originalvorlage ist
als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt.
Nachdem Herr GOAR Volkmer
den Sachverhalt dem Ausschuss vorgestellt hat, erläutert Frau Bühning vom
Planungsbüro „Stadt und Landschaft“ den Vorentwurf zur dritten Änderung des
Bebauungsplanes „Fasanenfeld / Nottuln West“.
Im Anschluss werden
folgende Fragen der Ausschussmitglieder behandelt:
Ratsfrau Brülle-Buchenau
möchte wissen, ob der Abstand von 35 Metern zwischen der Bebauung und dem
Biotop nicht mehr eingehalten werden muss.
GOAR Volkmer teilt hierzu
mit, dass die Regelungen zum Abstand von einer Bewaldung zur Wohnbebauung
aufgehoben wurde. Gemäß
Erfahrungswerten sollte der Abstand 17 – 20 Metern betragen, um eine
möglichen Gefährdung durch die angrenzende Bepflanzung auszuschließen.
Ratsherr Stefan Kohaus
fragt, ob Wasserschäden möglich sind, wenn die Bebauung zu nah am Biotop
errichtet wird.
Herr Volkmer teilt dem
Ausschuss mit, dass dieses zum einen durch Festsetzungen im B-Plan verhindert
werden soll (Ausbau mit und ohne Kellergeschoss, je nach Abstand des
Bauvorhabens zum Biotop), zum anderen ist hierfür der Bauherr selber
verantwortlich.
Ratsherr Kohaus möchte
wissen, ob ein Grünflächenausgleich erfolgen muss, wenn die Baugrenzen
verschoben werden.
Hierzu teilt die
Verwaltung mit, dass, da die Baugrenzen nur verschoben werden und keine größere
Bebauung ermöglicht wird, der Grünflächenausgleich unberührt bleibt.
Ratsherr Dr. Martin
Geuking möchte wissen, ob der Abstand zwischen den Baugrenzen und dem Biotop
von 35 Metern gesetzlich vorgeschrieben war, als der B-Plan aufgestellt wurde.
Herr Volkmer bejaht die
Anfrage.
Im Anschluss an die
Aussprache fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Für den Bebauungsplan Nr. 98 „Fasanenfeld II / Nottuln West“ wird ein förmliches Änderungsverfahren für den in Anlage 4 dargestellten Bereich eingeleitet, um die Lage der Baufelder zu ändern.
Einstimmig angenommen