Beschluss: einstimmig angenommen

Die Originalvorlage ist als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt.

 

Nachdem Herr GOAR Volkmer den Sachverhalt dem Ausschuss vorgestellt hat, erläutert Frau Bühning vom Planungsbüro „Stadt und Landschaft“ den Vorentwurf zur dritten Änderung des Bebauungsplanes „Fasanenfeld / Nottuln West“.

Im Anschluss werden folgende Fragen der Ausschussmitglieder behandelt:

 

Ratsfrau Brülle-Buchenau möchte wissen, ob der Abstand von 35 Metern zwischen der Bebauung und dem Biotop nicht mehr eingehalten werden muss.

 

GOAR Volkmer teilt hierzu mit, dass die Regelungen zum Abstand von einer Bewaldung zur Wohnbebauung aufgehoben wurde. Gemäß  Erfahrungswerten sollte der Abstand 17 – 20 Metern betragen, um eine möglichen Gefährdung durch die angrenzende Bepflanzung auszuschließen.

 

Ratsherr Stefan Kohaus fragt, ob Wasserschäden möglich sind, wenn die Bebauung zu nah am Biotop errichtet wird.

Herr Volkmer teilt dem Ausschuss mit, dass dieses zum einen durch Festsetzungen im B-Plan verhindert werden soll (Ausbau mit und ohne Kellergeschoss, je nach Abstand des Bauvorhabens zum Biotop), zum anderen ist hierfür der Bauherr selber verantwortlich.

 

Ratsherr Kohaus möchte wissen, ob ein Grünflächenausgleich erfolgen muss, wenn die Baugrenzen verschoben werden.

Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass, da die Baugrenzen nur verschoben werden und keine größere Bebauung ermöglicht wird, der Grünflächenausgleich unberührt bleibt.

 

Ratsherr Dr. Martin Geuking möchte wissen, ob der Abstand zwischen den Baugrenzen und dem Biotop von 35 Metern gesetzlich vorgeschrieben war, als der B-Plan aufgestellt wurde.

Herr Volkmer bejaht die Anfrage.

 

Im Anschluss an die Aussprache fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:


Beschlussvorschlag:

Für den Bebauungsplan Nr. 98 „Fasanenfeld II / Nottuln West“ wird ein förmliches Änderungsverfahren für den in Anlage 4 dargestellten Bereich eingeleitet, um die Lage der Baufelder zu ändern.


Einstimmig angenommen