Die Originalvorlage ist als Anlage 1 diesem Protokoll beigefügt.

 

Innerhalb der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt werden folgende Sachverhalte von den Ausschussmitgliedern angesprochen:

 

Ratsherr Hülsken macht darauf aufmerksam, dass der Kaufpreis nicht veröffentlicht werden darf.

 

Ratsherr Norbert Kummann merkt an, dass der Käufer der Grünfläche gegenüber den ehemaligen Erwerbern von Grundstücken in dem Baugebiet „Lerchenhain“ gleichbehandelt werden muss.

 

GOAR Volkmer teilt dem Ausschuss daraufhin mit, dass innerhalb des Vertrages geregelt wird, dass, wenn eine Bebauung der jetzigen Grünfläche erfolgen sollte, sich der Kaufpreis erhöht und somit ein Betrag zusätzlich fällig wird. Ratsfrau Roswitha Roeing-Franke fordert die Verwaltung auf, dies in der Niederschrift zu protokollieren.

 

Ratsherr Winkler möchte wissen, welche Festsetzungen für die Grünfläche getroffen werden und welche Konsequenzen daraus erfolgen.

 

Herr Volkmer teilt dem Ausschuss mit, dass durch die Änderung der Fläche von „öffentlicher Grünfläche“ in „privater Grünfläche“ kein Baurecht gegeben ist.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Festsetzung von „private Grünfläche“ anstatt „öffentliche Grünfläche“, wie im beigefügten Planausschnitt des Bebauungsplanes Nr. 19 „Lerchenhain“ dargestellt (Anlage 2), wird als Satzung beschlossen.


Einstimmig angenommen