Wortmeldungen liegen nicht vor.


Beschluss:

 

Auf die entfallende Radwegebenutzungspflicht soll mithilfe von Pressemitteilungen sowie einer temporären Beschilderung „Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt“ hingewiesen werden. Der Hinweis auf „Radwegeschäden“ bleibt aufgrund von Wurzelschäden weiterhin bestehen, da Radfahrende den nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg auch weiterhin nutzen werden. Das Aufstellen von Beschilderungen stellt eine Übergangslösung dar. Langfristig bedarf es einer Neukonzeptionierung der Dülmener Straße inklusive der Nebenanlagen, wie es im Maßnahmenkatalog des Mobilitätskonzeptes gefordert ist.