Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss:
Auf die
entfallende Radwegebenutzungspflicht soll mithilfe von Pressemitteilungen sowie
einer temporären Beschilderung „Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt“ hingewiesen
werden. Der Hinweis auf „Radwegeschäden“ bleibt aufgrund von Wurzelschäden
weiterhin bestehen, da Radfahrende den nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg
auch weiterhin nutzen werden. Das Aufstellen von Beschilderungen stellt eine
Übergangslösung dar. Langfristig bedarf es einer Neukonzeptionierung der
Dülmener Straße inklusive der Nebenanlagen, wie es im Maßnahmenkatalog des
Mobilitätskonzeptes gefordert ist.