Eine Beratung wird nicht gewünscht.
Beschluss:
Der Flächennutzungsplan
der Gemeinde Nottuln wird in den Geltungsbereichen der 33. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 4 „Schapdetten Nord“ wie in Anlage 1 ersichtlich im Wege der
Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.