Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Einleitend fasst Herr Rulle kurz den Gegenstand der Bürgeranregung zusammen: im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes sind eine Erhöhung der GRZ sowie der zulässigen Geschossigkeit von einem auf zwei Geschosse vorgesehen.

Vor dem Hintergrund der Nachverdichtung befürwortet Herr Böker den Antrag, weist jedoch auch darauf hin, dass die CDU eher für eine 1,5-geschossige Bebauung als die vorgeschlagene 2-geschossige Bebauung plädiere.

Herr Holtrup hält eine 2-geschossige Bebauung nicht für problematisch, solange die Gesamthöhe des Gebäudes – auch im Zusammenhang mit der Dachgestaltung – berücksichtigt werde. Die Möglichkeit zur Nachverdichtung bewerte er positiv, dennoch sollten auch die Nachbarn geschützt sein.

Herr Dammann erläutert, dass sich die vorgeschlagene Bebauung im üblichen Bereich befinde und dankt für die vorherige Anregung zur Höhenlage. Auch bei einer Beschränkung der Gebäudehöhe auf 9-10 m sei eine Bebauung mit zwei Geschossen möglich. Die Politik sollte dabei unterstützen, Wohnraum in einem Einfamilienhausgebiet zu schaffen. Darüber hinaus signalisiert ein heutiger Beschluss lediglich, dass eine Umgestaltung in dem beantragten Bereich vorstellbar sei, im Verfahren eingehende Anregungen beispielsweise zur Verschattung oder dem Verkehr müssen eingearbeitet werden. Geschosswohnen halte Herr Dammann in diesem Bereich grundsätzlich für vorstellbar, sodass er die Anregung für gut und sinnvoll halte.

Bezüglich Wortmeldungen aus dem Publikum bezüglich der zu erwartenden Verschattung, Verkehrsbelastung und Versiegelung erläutert Herr Rulle, dass ein gemeinsamer Weg gefunden werden müsse, der zum einen den Bedenken der Anwohnenden gerecht werde, gleichzeitig aber auch dem Ziel der Nachverdichtung entspreche. Über die Höhe der Gebäude lasse sich im weiteren Änderungsverfahren sicherlich noch reden. Frau Breuksch ergänzt, dass der Beschluss heute nur eine grundsätzliche Entscheidung zur Änderung des Bebauungsplanes sei. Detailfragen können im weiteren Verfahren diskutiert werden.

Herr Böker weist noch einmal darauf hin, dass der Investor über die nicht abgeschlossene Diskussion um die Gebäudehöhe informiert werden solle. Herr Dammann ergänzt, dass der Investor einen Vergleich erarbeiten könne, wie sich unterschiedliche Gebäudehöhen in die Umgebung einfügen würden. Der heutige Beschluss bestätige lediglich, dass eine Verdichtung in dem betreffenden Bereich gewünscht sei. Es handele sich jedoch um ein offenes Verfahren, in dem auch die Öffentlichkeit noch einmal im Rahmen der Offenlage beteiligt werde.

Abschließend weist Herr Rulle darauf hin, dass es sich um ein ergebnisoffenes Verfahren handele, indem die Verwaltung im Austausch mit dem Investor stehe. Es sei nicht die Absicht, eine Planung voranzutreiben, die nicht mit den Interessen der Bürger vereinbar sei. Dennoch sollte Nachverdichtung ermöglicht werden. Das vorgeschlagene vereinfachte Änderungsverfahren des Bebauungsplanes sei gut.

Herr Rulle lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgeranregung wird zur Kenntnis genommen. Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 001 „Appelhülsen Süd-Ost“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für die Flurstück 399, 400, Flur 2, Gemarkung Appelhülsen wird eingeleitet - (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis: