Sitzung: 23.05.2023 Ausschuss Planen und Bauen
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 059/2023
Herr van Stein sieht die Anregung sehr kritisch, da durch den Verkauf der Teilfläche nur ca. 1% der gesamten Grundstücksfläche verloren gegangen sei. Dies würde die Änderung der GRZ auf 0,9 für das betreffende Grundstück nicht rechtfertigen. Zur Schaffung von Gerechtigkeit müsste die GRZ von 0,9 dann im gesamten Beisenbusch festgesetzt werden. Momentan würde er die Anregung eher ablehnen. Die Beschaffung von Ladesäulen ließe sich auch bei einer GRZ von 0,8 realisieren. Viel mehr ginge es der Antragsstellerin um eine Erweiterung der Lagerkapazitäten, was der Bildung eines schönen Orteinganges entgegenstehe.
Herr Zbick befürchtet, dass die umliegenden Gewerbebetriebe die beantragte Änderung ebenfalls beabsichtigen. Solange die Kosten für entsprechende Änderungsverfahren jedoch von den Antragsstellenden übernommen würden, sehe die SPD da keine Gründe, sich dem entgegenzustellen.
Herr Dammann erläutert, dass das betreffende Grundstück von drei Straßen umrahmt ist. Das innerhalb eines Gebietes unterschiedliche Planungsrechte herrschen, sei nicht ungewöhnlich. Nottuln sollte gewerbefreundlich unterwegs sein und den Unternehmen helfen. Wichtig sei es jedoch, den ökologischen Ausgleich in Nottuln vorzunehmen.
Herr Geuking schließt sich Herrn Dammann an und regt an, der Anregung zuzustimmen.
Herr Rulle lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren zur 9. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ im
beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für den in Anlage 1 abgegrenzten
Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)
Ziel des Verfahrens ist die planungsrechtliche
Sicherung zukünftiger Erweiterungsmöglichkeiten der ansässigen Raiffeisen
Steverland eG.