Sitzung: 13.12.2022 Ausschuss Planen und Bauen
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: 220/2022
Der Ausschussvorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
1.)
Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gem. § 1 Abs. 7
BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 163 „Logistikzentrallager
Agravis“.
Über die
öffentlichen und privaten Belange - einschließlich der von der Öffentlichkeit
sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen
gem. § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB - wird nach Prüfung der
öffentlichen und privaten Belange die Abwägung für die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 163 „Logistikzentrallager Agravis“ beschlossen
(siehe Abwägungsvorschläge als Anlagen 1 und 2 im Ratsinformationssystem).
2.)
Satzungsbeschluss für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
163 „Logistikzentrallager Agravis“.
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplanes Nr. 163 „Logistikzentrallager Agravis“ einschließlich Vorhaben-
und Erschließungsplan wird gemäß §§ 2, 10, 12 Baugesetzbuches (BauGB) vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) sowie der Verordnung
über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) vom 21.11.2017 (BGBl. I S.
3786) und § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom
21.07.2018 (GV NW S. 421) - jeweils in der zurzeit gültigen Fassung – unter
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
nach § 1 Abs. 7 BauGB als Satzung beschlossen.
Gegenstand
der Beschlussfassung zum Bebauungsplan sind entsprechend den Anlagen die
zeichnerische und textliche Darstellung, der Vorhaben- und Erschließungsplan,
die Begründung (einschl. Umweltbericht) sowie die Fachgutachten sowie alle
weiteren Anlagen zu dieser Vorlage.