Die Beratung erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt 9.10.


Beschluss:

1.) Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 163 „Logistikzentrallager Agravis“.

 

Über die öffentlichen und privaten Belange - einschließlich der von der Öffentlichkeit sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB - wird nach Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die Abwägung für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 163 „Logistikzentrallager Agravis“ beschlossen (siehe Abwägungsvorschläge als Anlagen 1 und 2 im Ratsinformationssystem).

 

2.) Satzungsbeschluss für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 163 „Logistikzentrallager Agravis“.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr. 163 „Logistikzentrallager Agravis“ einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan wird gemäß §§ 2, 10, 12 Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) und § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21.07.2018 (GV NW S. 421) - jeweils in der zurzeit gültigen Fassung – unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Gegenstand der Beschlussfassung zum Bebauungsplan sind entsprechend den Anlagen die zeichnerische und textliche Darstellung, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung (einschl. Umweltbericht) sowie die Fachgutachten sowie alle weiteren Anlagen zu dieser Vorlage.