Die Aussprache erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt 5.1

 


Beschluss:

Es wird die Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes "Beisenbusch II“, die dazugehörige Begründung und Umweltbericht werden § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB mit demselben Stand beteiligt.