Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Ratsherr Dr. Geuking unterstreicht, dass es einen Freibrief für Steuererhöhungen nicht geben könne. Dieses Thema sei im Haupt- und Finanzausschuss ausführlich diskutiert worden, so Ratsherr Van de Vyle. Auf seine Frage hin, wie sich die pflichtigen von den zwingend notwendigen Aufgaben der Verwaltung abgrenzen, erläutert Herr Kohaus an dem Beispiel der Schulen. Ratsherr Gausebeck betont, dass der modifizierte Konsolidierungsbeschluss im Haupt- und Finanzausschuss kein Freibrief für Steuererhöhungen darstelle, sondern der Verwaltung eine Basis biete, um weiterhin arbeiten zu können. Die künftige Haushaltsbewirtschaftung sei abhängig von den weiteren Diskussionen im Rahmen der Haushaltsberatungen. Ratsherr Dr. Geuking weist auf die Kosteneinsparung für nicht pflichtige Aufgaben hin. Die von Ratsherrn Rulle vorgeschlagene Beschlussergänzung, Konkretes in den Haushaltsberatungen beschließen zu lassen, findet keinen Zuspruch.


Beschluss:

Entgegen dem Konsolidierungsbeschluss vom 15.06.2021 wird der Eckpunkt „Maximale Kreditaufnahme“ wie folgt modifiziert:

Der festgelegte Maximalbetrag für Kreditaufnahmen kann für pflichtige Aufgaben durch Haushaltsbeschlüsse überschritten werden. Die langfristige Finanzierung wird im Rat diskutiert und beschlossen.