Beschluss: einstimmig angenommen

Der Bürgermeister teilt mit, dass zu dem Thema „Haushaltskonsolidierung“ der Kreisdirektor und ein Bürgermeisterkollege eingeladen worden seien, um über Anregungen zur weiteren Entwicklung der Haushaltssituation zu beraten. Wegen der zahlreichen anstehenden Investitionen gebe es nicht viele Möglichkeiten. Der Konsolidierungsbeschluss vom 15.06.2021 müsse vor diesem Hintergrund aufgeweicht werden, indem zusätzliche Schulden durch Steuererhöhungen abgesichert werden. Ratsherr Rulle beanstandet diese Vorgehensweise. Er erläutert, dass angesichts der aktuellen Lage in ganz Europa, der hohen Inflationsrate und Energiepreise eine Steuererhöhung als erster machbarer Schritt der Gemeinde nicht in die Zeit passe. Die Gemeinde beabsichtige, Flächen zu erwerben, um daraus Baugebiete zu entwickeln. Eine Vermarktung könne die Grundlage für eine positive Ertragsentwicklung darstellen. Eine Steuererhöhung sei für den Standort weder attraktiv noch der richtige Zeitpunkt. Somit lehne er die Beschlussvorlage der Verwaltung ab. Ratsherr Gausebeck unterstreicht den riesigen Brocken an Investitionen, der auf die Gemeinde zukomme. Für die Feuerwehr und die Schulen seien schon Kredite in Höhe von 10 Mio. Euro notwendig. Insgesamt komme die Gemeinde mit dem Betrag aber nicht aus. Es sei zu kurzfristig, um heute eine Entscheidung zu treffen. Ratsherr Van de Vyle bewertet den Beschlussvorschlag als zu ungenau formuliert. Aufgrund der finanziellen Situation können Projekte entweder gar nicht oder später umgesetzt werden. Wir werden die Projekte priorisieren müssen, so Ratsherr Van de Vyle. Die UBG sehe zum jetzigen Zeitpunkt keine Diskussion für eine Steuererhöhung. Ratsherr Danziger stellt klar, dass auch die Erhöhung der Kreditermächtigung im Nachtragshaushalt 2022 nicht ausreichen werde. Alle Projekte können nicht realisiert werden. Ein Kreditbedarf von vierzig Millionen Euro sei nicht finanzierbar. Ratsherr Walter verbindet mit der Beschlussvorlage eine pauschale Freigabe zur Steuererhöhung. Dies habe der Rat noch nie gemacht. Es sei notwendig, die Projekte zu priorisieren. Eine Überarbeitung der Prioritätenliste habe bereits stattgefunden. Es sei falsch, der Verwaltung eine Freigabe für Steuererhöhungen zu erteilen. Weitere Entscheidungen müssen von der Entwicklung der Haushaltsberatungen abhängig gemacht werden. Wegen der Grundsteuerreform bestehen bei den Bürgern schon Ängste. Eine Grundsteuererhöhung sei somit nach außen nicht vertretbar. Ratsfrau Dr. Diekmann hebt den erfreulichen Jahresabschluss 2021 hervor. Somit sei es richtig, jetzt zu warnen und mögliche Szenarien darzustellen. Einen Freibrief für Steuererhöhungen könne es nicht geben. Man müsse genau hinschauen, wo mit mehr Einnahmen zu rechnen sei. Mit den einzelnen Projekten müsse sich der Rat spätestens im Herbst nochmals befassen und dann Farbe bekennen. Ratsherr Mannwald bewertet die weitere Kreditaufnahme verbunden mit Steuererhöhungen als falsche Kombination. Mit dem guten Jahresabschluss 2021 könne man den Bürgern nicht klarmachen, dass im Jahr 2022 Steuererhöhungen notwendig seien. Es müsse weiterhin auf Sicht gefahren werden. Ratsherr Gausebeck bekräftigt, dass in der Beschlussvorlage der Verwaltung keine Steuererhöhungen beabsichtigt seien. Für Investitionen können nachträglich keine Kreditermächtigungen bewirkt werden. Er habe Verständnis für die langfristige Sicherstellung der Finanzierung.

Der Bürgermeister macht deutlich, dass alle Entscheidungen im Rat erfolgen. Künftig muss jede Maßnahme mit einer Gegenfinanzierung verbunden sein. Das Haushaltsjahr 2021 sei erfolgreich gewesen. Die aktuelle Finanzsituation sei sehr ernst. Ab dem nächsten Jahr schließt der Bürgermeister eine Haushaltssicherung nicht aus, ebenso das Aussprechen einer eventuellen Haushaltssperre.
Mit den Anregungen aus der Beratung ändert der Bürgermeister den Konsolidierungsbeschluss wie folgt ab:


Beschluss:

Entgegen dem Konsolidierungsbeschluss vom 15.06.2021 wird der Eckpunkt „Maximale Kreditaufnahme“ wie folgt modifiziert:

Der festgelegte Maximalbetrag für Kreditaufnahmen kann für pflichtige Aufgaben durch Haushaltsbeschlüsse überschritten werden. Die langfristige Finanzierung wird im Rat diskutiert und beschlossen.