Beschluss: einstimmig angenommen

Herr Kohaus erläutert den Sachverhalt. Er informiert, dass das Standortkonzept für Altkleidercontainer nunmehr die Möglichkeit eröffnet, Anträge für das Aufstellen von Containern ablehnen zu können. Bislang bestand diese Möglichkeit nicht. Damit könne eine Übermöblierung des öffentlichen Raumes begrenzt werden.


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt das als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Standortkonzept und die Ermessensrichtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer.