Herr Kohaus erläutert den Sachverhalt. Er informiert, dass das Standortkonzept für Altkleidercontainer nunmehr die Möglichkeit eröffnet, Anträge für das Aufstellen von Containern ablehnen zu können. Bislang bestand diese Möglichkeit nicht. Damit könne eine Übermöblierung des öffentlichen Raumes begrenzt werden.
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt das als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte
Standortkonzept und die Ermessensrichtlinien für die Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer.