Sitzung: 17.05.2022 Ausschuss Umwelt und Mobilität
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 104/2021/1
Frau Dr. Quadt-Hallmann erklärt die Initiative und dass der CDU das Thema sehr am Herzen liegt.
Herr Bartlett erläutert
das bisherige Vorgehen, dass der Auftrag an die Verwaltung gerichtet war beim
NWL zu eruieren, welche Förderungen für dieses Projekt möglich sind.
Die Recherche hat ergeben, dass ein entsprechender 20-Fuß-Container ohne
Einrichtung, ohne Heizung und ohne weitere Ausstattung mindestens 17.000,00 €
kosten würde. Voraussichtlich sogar mehr. In Senden wurden für die
Mobilstation, bei einer Förderquote von 100%, 50.000,00 € aufgewendet. Das
Vorhaben ist nicht, wie ursprünglich angenommen, nach § 12
Öffentlicher-Personen-Nahverkehr-Gesetz (ÖPNVG) förderfähig. Darüber hinaus
liegt die maximale Förderhöhe im Rahmen dieser Förderrichtlinie bei 10.000,00
€. Herr Bartlett schlägt daher vor, auf die Ergebnisse des kommit-Projektes und
des BüLaMo und auf die resultierenden Fördermöglichkeiten zu warten. Dadurch ließe sich der Eigenanteil erheblich
reduzieren.
Herr Dr. Thönnes ergänzt, dass derzeit Gespräche mit den Alexianern stattfinden, dass in Appelhülsen ein Food-Truck am Bahnhof stationiert wird mit dem Ziel, die Attraktivität des Bahnhofes zu erhöhen.
Herr Danziger bittet aufzupassen, um bei der Vergabe der Förderung zu den Ersten zu gehören. Er sieht ansonsten die Gefahr, abgehängt zu werden.
Frau Dr. Diekmann fasst zusammen, dass derzeit nur darauf gehofft werden kann, dass die Landesregierung möglichst bald die Erkenntnisse aus dem Modellprojekt auswertet, um dann Förderprojekte wie am Appelhülsener Bahnhof zu ermöglichen.
Herr Rulle stellt dar, dass lt. der von Herrn Himmelmann in seiner Präsentation dargestellten Nutzerabfrage ein sehr wichtiger Punkt kostenloser WLAN-Empfang darstellt. Herr Dr. Thönnes antwortet hierauf, dass es in Appelhülsen am Bahnhof nicht unkompliziert ist einen Anbieter für WLAN zu finden. Es muss möglicherweise eine Leitung gelegt werden, was mit hohen Kosten verbunden wäre.
Beschlussvorschlag:
Da das
Vorhaben nach § 12 ÖPNVG derzeit nicht förderfähig ist, schlägt die Verwaltung
vor, aufgrund der aktuellen Haushaltslage, derzeit von der Errichtung eines
solchen beheizbaren Warteraums abzusehen, bei zukünftigen Planungen jedoch die
Möglichkeit einer Errichtung eines solchen Warteraums ggf. zu berücksichtigen.