Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Bogus fragt, ob der ökologische Nutzen einer PV-Anlage der Gleiche wie der eines Lastenfahrrads ist, da beides mit je 500,00 € maximale Fördersumme gefördert werden soll. Er regt eine Gewichtung an. Auch fragt Herr Bogus, ob es möglich ist in Schapdetten eine Ladesäule aus dem Projekt zu fördern.
Herr Bartlett antwortet hierzu, dass bei möglichen Änderungswünschen ein Änderungsantrag bei der Bezirksregierung zu stellen ist, was zu weiteren Verzögerungen  bei der Umsetzung führt.

Herr Gausebeck kritisiert an der Vergaberichtlinie, dass nur derjenige zum Zuge kommt, der als Erster den Antrag gestellt hat. Bei diesem Windhundprinzip vermisst er die soziale Komponente.

Frau Marquardt-Wißmann antwortet, dass die Förderung einer PV-Anlage lediglich einen Teil der Förderprogramme abbildet und eine kleine Anerkennung für die privaten Investitionen des Bauherrn darstellt. Insgesamt sollen mit dem ausgewiesenen Förderprogramm viele kleine Maßnahmen gefördert werden. Damit dies personell und zeitlich gewährleistet werden kann, bedarf es jedoch eines einfachen Antrags- und Auszahlungssystems.  

Frau Dr. Diekmann berichtet hierzu, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den eigenen Antrag zur Berücksichtigung einer sozialen Komponente zurückgezogen hat, um das Verfahren nicht unnötig zu komplizieren.

Herr Dr. Thönnes ergänzt, dass es für den Klimaschutz unerheblich ist, von wem eine Maßnahme umgesetzt wird. Die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahme muss das oberste Ziel sein.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde wird beauftragt ein Förderprogramm „Klimaschutz“ für Bürgerinnen und Bürger sowie das Gewerbe im Gemeindegebiet Nottuln entsprechend dem angefügten Entwurf der Förderrichtlinie einzurichten.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: