Die SPD erkundigt sich, ob ein Abwägungsfehler vorliege, wenn die Politik wie in Anlage 1 aufgeführt, gewisse Punkte lediglich zur Kenntnis nehme. Frau Breuksch erläutert, dass Hinweise zur Kenntnis genommen werden können und nicht zwingend in den Bebauungsplan eingearbeitet werden müssen. Sollte die Fraktion tiefergehende Fragen zu einzelnen Stellungnahmen haben, werden diese gerne verwaltungsseitig beantwortet.


Beschlussvorschlag:

  1. Der Abwägung der zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 "Gewerbegebiet Appelhülsen“ abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
  2. Die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 "Gewerbegebiet Appelhülsen“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: