Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau Marquardt-Wißmann präzisiert die Vorlage, dass es bei dem Konzept  und in der Folge mit der Einrichtung eines Sanierungsmanagements darum geht, den Bürger mit seinen Fragestellungen zu dem Thema konkret und vor Ort zu unterstützen. Wichtig ist es in der Folge auch, die Maßnahmen öffentlich zu machen.

Herr Dr. Thönnes schließt sich dem an und ergänzt, dass die Gemeindeverwaltung einen „Kümmerer“ haben möchten, jemanden vor Ort, der in Nottuln aktiv wird, um den Klimaschutz voranzubringen und den Bürger:innenn eine gute Beratung anzubieten.

Frau Dr. Diekmann zitiert aus der Vorlage, dass im Ortskern Nottuln angefangen werden soll mit einer Quartiersgröße von ca. 1.000 Einwohnern, und fragt, ob dieser Bereich schon ausgewählt ist. Frau Marquadt-Wißmann erklärt, dass die Auswahl des Bereiches noch nicht erfolgt ist. Diese Festlegung soll in Kooperation mit Herrn Tippköter vom Büro „Energielenker“ erfolgen.

Herr von Stein berichtet von seinen persönlichen und zudem sehr guten Erfahrungen mit dem Mitarbeiter der Kreishandwerkerschaft Coesfeld zum Thema Energieberatung. Dort wurde ihm bei der konkreten Umsetzung seiner Maßnahmen sehr gut geholfen. Auch die Inanspruchnahme der entsprechenden individuellen Förderprogramme wurde von der Kreishandwerkerschaft sehr gut begleitet.
Aus dem Grund sieht er nicht die Notwendigkeit, ein eigenes Konzept zu erstellen. Die Beratung der Kreishandwerkerschaft steht jedem Bürger offen.

Frau Marquardt-Wißmann entgegnet hierzu, dass die Gemeinde Nottuln jemanden direkt vor Ort für die Bürger:innen haben möchte. Dies mit dem Ziel, den Klimaschutz schnell voranzubringen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Mobilität empfiehlt die Förderung „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes für energetische Sanierungsmaßnahmen zu beantragen und nach Bewilligung ein entsprechendes Konzept zu erstellen. 

In einem zweiten Schritt ist der Zuschuss für ein entsprechendes Sanierungsmanagement zu beantragen und nach Bewilligung ein solches Management durchzuführen.

Dafür notwendige Haushaltsmittel sind sukzessive bereit zu stellen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: