Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Ein Beratungsbedarf besteht nicht.


Beschluss:

Die Bürgeranregung wird zur Kenntnis genommen. Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 „Am Hangenfeld“ wird nicht eingeleitet, da eine den örtlichen Verhältnissen angemessene bauliche Ausnutzbarkeit der Flächen bereits möglich ist.