Sitzung: 23.11.2021 Ausschuss Planen und Bauen
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 6
Vorlage: 137/2021
Herr Sonntag erläutert, dass seitens der Anregungsgeber geäußert wurde, dass der Wall seinerzeit im Auftrag der Gemeinde errichtet worden sei. Aus den Akten der Gemeindeverwaltung geht das nicht zweifelsfrei hervor.
Die CDU regt an, ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes parallel zum Grundstücksankauf zu führen. Herr Sonntag erläutert, dass Baurecht für die Fläche eher nicht erlangt werden kann, da die betreffende Fläche baurechtlich und auch tatsächlich nicht erschlossen ist, solange der Wall bestehe. Somit sei es sinnvoll, diese Schritte nacheinander zu gehen.
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erkundigt sich, warum dieser Punkt öffentlich beraten wird. Herr Sonntag erläutert, dass Bürgeranregungen, wie sie in diesem Fall vorliegt, öffentlichen beraten werden.
Die SPD erklärt sich mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden und regt an, einen Gewinn mit dem Verkauf der Fläche zu erzielen. Dem schließen sich die Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und die UBG an.
Die CDU regt erneut an, die beiden oben genannten Schritte parallel durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Grundstücksverhandlungen im Sinne der Sachverhaltsdarstellung fortzusetzen.
2.
Sobald
eine Einigung hinsichtlich des Grunderwerbs, der Beseitigung des Walls und der
Entsorgung des aufgeschütteten Materials herbeigeführt wurde, legt die
Verwaltung die Bürgeranregung im Hinblick auf den Start in ein Verfahren zur
Änderung des Bebauungsplans erneut zur Beratung vor.