Beschluss: vertagt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag der UBG-Fraktion:

 

Siehe Antrag in Anlage 1

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, bei Baumaßnahmen immer dann qualifizierte Raumbücher zu erstellen, wenn die Baumaßnahme tatsächlich dazu bestimmt ist, ein Gebäude zu erweitern, zu verkleinern oder wesentlich zu verändern. Die Summe der Kosten in den KG 300 und 400 bleibt dabei unbeachtet. Maßnahmen zur reinen Gebäudeunterhaltung, Gebäudeerhaltung oder Gebäudesanierung sowie Maßnahmen aus dem Bereich der TGA erfordern grundsätzlich nicht die Erstellung qualifizierter Raumbücher.

2.    Die Verwaltung stellt dem Ausschuss für Planen und Bauen so früh wie möglich projektbezogen alle vorliegenden Informationen zur Verfügung, die für die Kostenermittlung am Bau von Bedeutung sind. Welche Bauprojekte in welchem Umfang der politischen Beratung bedürfen, entscheidet die Verwaltung auf Grundlage der jeweils gültigen Zuständigkeitsordnung für den Rat und seine Ausschüsse.

3.    Über die Hinzuziehung einer externen Projektsteuerung sowie über eine Kostendeckelung entscheidet der Rat auf Empfehlung des Ausschusses für Planen und Bauen projektbezogen und auf der Grundlage der Informationen im Sinne des Beschlussvorschlags 2.

4.    Der Ausschuss für Planen und Bauen und der Rat nehmen zur Kenntnis, dass eine etwaige Kostendeckelung ein Mindestmaß an Grundlagenermittlung über ein Bauprojekt benötigt. Die Genauigkeit der Kostenermittlung variiert je nach Planungs- bzw. Leistungsphase stark. Ob und in welcher Höhe eine Kostendeckelung festgesetzt wird, ist deswegen so früh wie sinnvoll möglich zu beschließen.


Abstimmungsergebnis: