Der Bürgermeister sagt die Prüfung etwaiger vertraglicher Bauverpflichtungen zu.
Beschluss:
Die
Ergebnisse der Befragung werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird
nunmehr prüfen, ob im Einzelfall in der Vergangenheit vereinbarte vertragliche
Bauverpflichtungen bestehen und diese – wenn möglich und sinnvoll – einfordern.