Beschluss: einstimmig angenommen

Der Bürgermeister sagt die Prüfung etwaiger vertraglicher Bauverpflichtungen zu.


Beschluss:

Die Ergebnisse der Befragung werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird nunmehr prüfen, ob im Einzelfall in der Vergangenheit vereinbarte vertragliche Bauverpflichtungen bestehen und diese – wenn möglich und sinnvoll – einfordern.