Beschluss: einstimmig angenommen

Frau Block erläutert anhand einer Präsentation den steuerlichen Hintergrund des § 2 b UStG. Gemäß dieser neuen Steuergesetzgebung sei die Gemeinde Nottuln ab dem 1. Januar 2021 bei unternehmerischen Handlungen, insbesondere bei der externen Nutzung der Sporthallen durch die Sportvereine, verpflichtet, Mehrwertsteuer zu berechnen. Dies treffe bei den hoheitlichen Aufgaben nicht zu. Aufgrund dieser Umsatzsteuerpflicht sei ein Vorsteuerabzug bei der Gemeinde Nottuln in Höhe von 27 T€ bezogen auf die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten der Sporthallen möglich. Um dies zu erreichen, müsse der Abrechnungsmodus der Hallennutzungsgebühren und damit die Sporthallenentgelte geändert werden, die ab dem 1. November 2021 in Kraft gesetzt werden sollen. Ein weiterer Vorteil liege durch die Anwendung des § 15 a UStG in der rückwirkenden Erstattung der gezahlten Mehrwertsteuer für den Bau der Sporthalle Rudolf-Harbig-Straße in Höhe des Anteils der unternehmerischen Nutzung. Die Rückzahlung erfolge durch das Finanzamt in Raten innerhalb des Berichtigungszeitraums bis zum 28.02.2030.

Ratsherr Rulle hebt das partnerschaftliche Miteinander zwischen den Sportvereinen und der Gemeinde Nottuln hervor. Für den Sport sei viel getan worden (Neubau Sporthalle, Zuschüsse für Kunstrasenplätze). Weiterhin seien die Sportstätten in einem guten Zustand. Im Gegenzug haben sich die Sportvereine durch Eigenleistungen beteiligt. Positiv sei, dass die neue Entgeltordnung „erst“ ab dem 1. November Inkrafttreten werde.

Ratsherr Van de Vyle stimmt den Ausführungen zu. Da das unterste Maß für ein stundenabhängiges Nutzungsentgelt (1,50 Euro netto je Stunde und Halleneinheit) angesetzt werde, sei dieser Abrechnungsmodus für alle ertragbar. Weiterhin macht er deutlich, dass kleinere Vereine wegen der geringeren Mitgliederzahl relativ viel bezahlen müssten.

Ratsherr Danziger bekräftigt, dass deutlich geworden sei, die Sportvereine nicht „ärgern“ zu wollen. Für den Sport sei viel getan worden. Insofern werde die SPD zustimmen.


Beschluss:

Die beigefügte Nutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Nottuln für die Sportanlagen wird beschlossen.