Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Herr Rulle führt in die Vorlage ein und übergibt das Wort an die Präsentierenden Herrn Menne und Herrn Schulze Esking.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen begrüßt das Vorhaben und betont, dass man im weiteren Verfahren die Umweltbelange dezidiert in den Blick nehmen müsse. Ein wichtiger Aspekt sei beispielsweise die Entwässerung in den Hellerbach und die daran anknüpfende Entwässerung in die Stever. Hier könne man möglicherweise über eine Ausgleichsmaßnahme in Form einer Renaturierungsmaßnahme an der Stever nachdenken. Des Weiteren sei es sinnvoll, den Geltungsbereich, um den angrenzenden Wirtschaftsweg zu erweitern, da dieser im Zuge der Gewerbegebietsentwicklung zu einer Gewerbestraße ausgebaut werden müsse.

Die CDU begrüßt das Vorhaben ebenfalls und lobt, dass im Zuge der Gewerbegebietsentwicklung die Firma Agravis Gewerbegrundstücke an die Gemeinde gibt, die von Seiten der Gemeinde vermarktet werden können. Die Fraktion gibt außerdem zu bedenken, dass die verkehrliche Anbindung des Bereiches Beisenbusch II mitbedacht werden muss. Insbesodnere sei die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes B525/ K 11 in den Blick zu nehmen. Zudem erkundigt sich die CDU, ob sich die Firma Agravis die Renaturierung der Stever als Ausgleichsmaßnahme zum Bauleitplanverfahren vorstellen könne und verweist darauf, dass die Renaturierung bereits im Voraus zweimal von Seiten der Fraktion beantragt wurde. Der Bürgermeister erläutert, dass die Möglichkeit einer Verknüpfung dieser Maßnahmen derzeit rechtlich von der Verwaltung geprüft wird. Herr Menne erläutert, dass eine solche Maßnahme für die Firma Agravis grundsätzlich möglich sei. Herr Sonntag ergänzt, dass im Rahmen des Bauleitplanverfahren die Stärke des Eingriffes in den Naturhaushalt ermittelt wird, woraus sich der zu erbringende Eingriff ergeben wird.

Die FDP schließt sich der CDU an und bittet um Erstellung einer Klimabilanz für das vorliegende Projekt.

Die UBG erläutert, dass es sich aus Sicht der Fraktion um eine verhältnismäßig große Fläche handle, für die im Bauleitplanverfahren eine Versiegelung ermöglicht werden soll. Zudem erkundigt sich die Fraktion, ob die Zahl der neu entstehenden Arbeitsplätze die Zahl der LKW-Fahrer enthalte. Dies wird von Herrn Menne verneint. Des Weiteren erkundigt sich die Fraktion, ob die anfallenden Steuern an die Gemeinde Nottuln gezahlt werden und welche Nutzungsänderungen bei den bestehenden Gebäuden in der Umgebung aufgrund der Verortung des Gefahrstofflagern ausgeschlossen werden. Herr Sonntag erläutert, dass im Rahmen eines Abstandsgutachtens geprüft wird, welche Nutzungen in welchem Radius um das Gefahrstofflager zulässig bzw. unzulässig sein werden. Letztlich unterliegt dieser Abstand der planerischen Abwägung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens. Herr Menne ergänzt, dass die Firma Agravis in Münster-Loddenheide bereits Erfahrungen mit der Ansiedlung von anderen Nutzungen habe und man für jede Nutzung eine Einzelfallentscheidung treffen müsse. In Bezug auf die steuerliche Frage erläutert Herr Menne, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt werden könne, jedoch eine Gesellschaft mit Firmensitz in Nottuln gegründet werden soll, an der die örtlichen Gesellschaften beteiligt sind. Des Weiteren erklärt Herr Menne, dass sich die Firma Agravis seit vielen Jahren um eine nachhaltige Entwicklung bemühe. Einige Beispiele dafür sind die geplante Anbringung von Photovoltaikanlagen auf der gesamten Dachfläche (mit Ausnahme des Gefahrstofflagers) oder aber auch die Nutzung der neu eingerichteten LNG-Tankstelle im Gewerbegebiet Beisenbusch. Herr Schulze Esking erklärt zudem, dass die Firma Agravis sich um eine verträgliche verkehrliche Entwicklung bemühen werde.

Die SPD erkundigt sich nach der Übernahme der Erschließungskosten. Herr Sonntag verweist auf die Vorlage, in der beschrieben wird, dass in einem Erschließungsvertrag die Details zur Übernahme der Erschließungsanlagen in den Bestand der öffentlichen Straßen der Gemeinde Nottuln geregelt werden. Zudem regt die SPD an, zu überprüfen, ob sich durch das Planverfahren neue Anforderungen an die Feuerwehr der Gemeinde ergeben. Herr Sonntag erläutert, dass dies im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geklärt werde.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erkundigt sich, ob die Firma Agravis einen Zeitpunkt festgesetzt hat, bis zu dem eine Klimaneutralität erreicht werden soll. Herr Menne erläutert, dass das Unternehmen seit dem Jahr 2011 ein Nachhaltigkeitsprojekt durchführe.

Die CDU erkundigt sich, ob sich durch die im Vortrag genannte mögliche Errichtung einer Verpackungs- und Abfüllanlage zusätzliche Arbeitsplätze ergeben. Herr Menne erklärt, dass diese Arbeitsplätze in der Spanne von 130-180 Arbeitsplätzen enthalten seien.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantragt, den angrenzenden Wirtschaftsweg Gemarkung Nottuln, Flur 58, Flurstück 15 in den Geltungsbereich des angestrebten Bauleitplanverfahrens aufzunehmen.

Der Ausschussvorsitzende lässt darüber abstimmen.


Beschluss:

Ein Verfahren zur 84. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Beisenbusch II“ und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 162 „Beisenbusch II“ wird für den in Anlage 1 abge-grenzten Geltungsbereich im Parallelverfahren eingeleitet (Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB).


Abstimmungsergebnis: