Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 23 beigefügt.

Ratsherr Danziger verliest die Protokollerklärung der SPD-Fraktion vom 08.12.2020. Darin fordert er die Gemeindeverwaltung auf, Lösungsvorschläge für die Wertabschöpfung des Planungsgewinns zu erarbeiten. Dies sei von Seiten der Fraktion bereits im Jahr 2017 gefordert worden. Des Weiteren solle die Entscheidung über den Bebauungsplan bis zur grundsätzlichen Klärung von Lösungsvorschlägen vertagt werden. Ratsherr Danziger verdeutlicht, dass die SPD keine Neid-Debatte wegen der Wertzuwächse bei den Grundstückseigentümern wolle. Es sei allerdings sozial ungerecht, wenn mit der Durchführung der Nachverdichtung Kosten auf die Allgemeinheit zukämen und wie in der Vergangenheit geschehen, die Familien die Grundstücke nicht für eigene Zwecke nutzten, sondern mit hohen Gewinnen an Investoren veräußerten. Somit fordere er seitens der Grundstückseigentümer einen Wertschöpfungsbeitrag oder Vereinbarungen, wie z.B. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum oder nachhaltiges Bauen. Ratsherr Dammann hält die Anregung der SPD für richtig, weist allerdings in diesem Zusammenhang auf viele Fragen und rechtliche Probleme hin. Dem Bebauungsplan in Appelhülsen möchte er keine Steine in den Weg werfen. Ratsherr Van de Vyle begrüßt den 1. Punkt des Antrages der SPD. Es sei richtig, zunächst das grundsätzliche Vorgehen zu beraten. Ratsherr Dr. Geuking bewertet die Diskussion als befremdlich, da alle Nachverdichtung und Wohnraum wollen. Außerdem müsse der Verlust von Wohnqualität berücksichtigt werden, wenn der Garten bebaut werde. Es bestehe die Schwierigkeit, eine generelle Lösung zu finden. Ratsfrau Große Wiesmann verdeutlicht, dass Nachverdichtung ein bedeutendes und politisch gewolltes Ziel sei. Wertabschöpfung zu fordern für alte Wohngebiete, wo die Familien für die Kinder Wohnraum schaffen wollen, lehne sie ab. Ratsherr Steimann stimmt dieser Auffassung zu und unterstreicht, dass mit der Nachverdichtung auch Werte für die Gemeinde geschaffen werden. Ratsherr Ludwig weist auf die Kosten hin, die die Allgemeinheit durch das Planverfahren zu tragen habe. Insofern sollen die Anwohner auch ihren Beitrag leisten. Ratsherr Gausebeck stellt klar, dass es bei der SPD um die Investorenprojekte gehe. Seit dem Jahr 2017 werde auf eine Lösung bei Bebauungsplanentscheidungen durch Nachverdichtung gewartet. Auf die Nachfrage von Ratsherrn Dammann hin, ob die Dringlichkeit des spontanen SPD-Antrages gegeben sei, antwortet Herr Kohaus, dass der Bezug zu einem Tagesordnungspunkt gegeben und damit der Antrag möglich sei.


Beschluss:

Es erfolgt zunächst die Abstimmung zu dem SPD-Antrag:

zu Punkt 1 des Antrags:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, Lösungsvorschläge mit dem Ziel zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen, die eine geeignete Partizipation der Gemeinde (wie im Antrag beschrieben) ermöglichen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen (Ja 18 Nein 15 Enthaltung 0)

zu Punkt 2 des Antrags:

Die Entscheidung zum Satzungsbeschluss für den vorliegenden Bebauungsplan wird bis zur Entscheidung über die Lösungsvorschläge vertagt.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt (Ja 4 Nein 29 Enthaltung 0)

 

Alsdann erfolgt die Abstimmung gemäß der Beschlussvorlage:

 

  1. Der Abwägung der zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 "Zwischen Münsterstraße und Prozessionsweg" abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
  2. Die vorliegende Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 "Zwischen Münsterstraße und Prozessionsweg" (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.