Sitzung: 08.09.2020 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 031/2020/1
Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 10 beigefügt.
Beschluss:
Ein Verfahren zur
Änderung des Bebauungsplans Nr. 62 „Gewerbegebiet Applehülsen“ wird im
Verfahren nach § 13a BauGB mit dem Ziel eingeleitet, eine Verschiebung der
Baugrenzen im Änderungsbereich (siehe Anlage 1) herbeizuführen.
Hier:
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB