Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 9 beigefügt.

 


Beschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 151 "Einkaufsbereich Rhodeplatz", die dazugehörige Begründung und die einschlägigen Gutachten zur Planung werden mit Stand der Anlagen 1-6 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB mit demselben Stand beteiligt.