Sitzung: 08.06.2020 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 5, Enthaltungen: 2
Vorlage: 081/2018/1
Vorlage 081/2020/1 zu diesem
Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 5 beigefügt.
Herr Sonntag erläutert die Vorlage. Herr
Kröhnhoff und Herr Nölker präsentieren den städtebaulichen Entwurf sowie die
Konzeption hinter dem Entwurf. Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage 6
beigefügt.
Die UBG erkundigt sich nach dem Miet-
oder Eigentumspreis pro qm. Herr Nölker erläutert, dass man zum jetzigen
Zeitpunkt noch keine Preise bestimmen könne.
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen regt
an, eine Anbindung zum Bahnhof Appelhülsen zu schaffen und die Gemeinde als
Vorhabenträger auftreten zu lassen.
Die SPD fordert die Realisierung von
sozialem Wohnungsbau innerhalb des Baugebietes sowie Durchführung von
Ausgleichsmaßnahmen. Es handle sich bei dem Bauleitplanverfahren zwar um ein
Verfahren gem. § 13b BauGB, jedoch solle der Investor Ausgleichsmaßnahmen wie
bei einem Regelverfahren durchführen. Herr Kröhnhoff erläutert, dass zwar kein
sozialer Wohnungsbau umgesetzt wird, jedoch das Zusammenleben von Jung und Alt
ermöglicht werde. In Bezug auf die Ausgleichsmaßnahmen betont Herr Kröhnhoff,
dass ein Großteil der Wohnhäuser Gründächer erhalte. Herr Nölker ergänzt, dass
weder sozialer Wohnungsbau noch sozial geförderter Wohnungsbau umgesetzt werde.
Es handle sich um ein Privatgrundstück und als Investor müsse er die
Wirtschaftlichkeit des Vorhabens im Blick behalten.
Die CDU erkundigt sich nach der Anzahl
der Wohnungen. Herr Kröhnhoff äußert, dass es sich um 93 Wohneinheiten handle.
Zudem erläutert die CDU, dass sie entweder eine zweite Erschließung oder aber
eine Erschließung über die Bahnhofsstraße verlange. Herr Nölker antwortet, dass
eine zweite Erschließung zusätzliche Kosten verursache, er jedoch eine
Erschließung über den Bahnhofsparkplatz favorisiere. Herr Kröhnhoff ergänzt,
dass die Erschließung im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens überprüft werde.
Frau Mahnke betont, dass bezahlbarerer
Wohnraum für die Gemeinde Nottuln von zentraler Bedeutung sei. Des Weiteren
müsse bedacht werden, dass 93 Wohneinheiten möglicherweise den Bedarf nach
einer weiteren Kindertagesstätte auslösen. Herr Nölker entgegnet, dass die
Planung keine Kindertagesstätte vorsehe.
Die UBG kritisiert sowohl die fehlende
Zweiterschließung als auch die hohe städtebauliche Dichte.
Die FDP begrüßt die Planung
grundsätzlich, merkt aber an, dass sie ebenfalls Probleme bei der verkehrlichen
Erschließung sehe.
Die Fraktion ÖLiN äußert, dass bei einem
neuen Baugebiet darauf geachtet werden müsse, klimaneutral zu bauen. Zudem
müsse die Verbindung zum Bahnhof hergestellt werden.
Die SPD äußert, dass aus Sicht der
Fraktion bei der hohen Anzahl an Wohneinheiten auch Sozialwohnungen gebaut
werden müssen. Herr Kröhnhoff erklärt, dass von den 93 Wohneinheiten lediglich
50 Wohneinheiten von Herrn Nölker gebaut werden.
Ein Bürger äußert, dass er eine
Veräußerung der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche, dessen Eigentümer er
ist, nicht plane. Eine Vergrößerung der Planfläche sei somit kaum möglich.
Ein weiterer Bürger gibt zu bedenken, dass
die Entwässerung der Bakenstraße bereits zum jetzigen Zeitpunkt problematisch
sei und aufgrund dessen die Entwässerung geprüft werden müsse. Herr Sonntag
entgegnet, dass die gesamte Entwässerung des Gebietes von Seiten des Investors
noch zu prüfen sei und in diesem Zuge ebenfalls die Notwendigkeit eines
Regenrückhaltebeckens berechnet wird.
Aufgrund des Bauleitplanverfahrens gem.
§ 13b BauGB weist Herr Sonntag darauf hin, dass der Satzungsbeschluss bis zum
31.12.2021 gefasst werden muss. Für eine mögliche Erweiterung des Baugebietes
weist Herr Sonntag außerdem daraufhin, dass dazu zunächst eine Anpassung des
Regionalplanes sowie des Flächennutzungsplanes notwendig ist. Auch weist er
noch einmal nachdrücklich auf die in der Beschlussvorlage formulierten
Anregungen zur vorliegenden Planung hin.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das
Bebauungsplanverfahren auf Grundlage der vorgestellten Entwürfe und unter
Berücksichtigung der vorgebrachten Anmerkungen fortzuführen. Bevor die
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange angestoßen wird, legt die Verwaltung den Bebauungsplan zum
Offenlagebeschluss vor.