Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 5, Enthaltungen: 2

Vorlage 081/2020/1 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 5 beigefügt.

Herr Sonntag erläutert die Vorlage. Herr Kröhnhoff und Herr Nölker präsentieren den städtebaulichen Entwurf sowie die Konzeption hinter dem Entwurf. Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage 6 beigefügt.

Die UBG erkundigt sich nach dem Miet- oder Eigentumspreis pro qm. Herr Nölker erläutert, dass man zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Preise bestimmen könne.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen regt an, eine Anbindung zum Bahnhof Appelhülsen zu schaffen und die Gemeinde als Vorhabenträger auftreten zu lassen.

Die SPD fordert die Realisierung von sozialem Wohnungsbau innerhalb des Baugebietes sowie Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen. Es handle sich bei dem Bauleitplanverfahren zwar um ein Verfahren gem. § 13b BauGB, jedoch solle der Investor Ausgleichsmaßnahmen wie bei einem Regelverfahren durchführen. Herr Kröhnhoff erläutert, dass zwar kein sozialer Wohnungsbau umgesetzt wird, jedoch das Zusammenleben von Jung und Alt ermöglicht werde. In Bezug auf die Ausgleichsmaßnahmen betont Herr Kröhnhoff, dass ein Großteil der Wohnhäuser Gründächer erhalte. Herr Nölker ergänzt, dass weder sozialer Wohnungsbau noch sozial geförderter Wohnungsbau umgesetzt werde. Es handle sich um ein Privatgrundstück und als Investor müsse er die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens im Blick behalten.

Die CDU erkundigt sich nach der Anzahl der Wohnungen. Herr Kröhnhoff äußert, dass es sich um 93 Wohneinheiten handle. Zudem erläutert die CDU, dass sie entweder eine zweite Erschließung oder aber eine Erschließung über die Bahnhofsstraße verlange. Herr Nölker antwortet, dass eine zweite Erschließung zusätzliche Kosten verursache, er jedoch eine Erschließung über den Bahnhofsparkplatz favorisiere. Herr Kröhnhoff ergänzt, dass die Erschließung im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit im Rahmen des Aufstellungsverfahrens überprüft werde.

Frau Mahnke betont, dass bezahlbarerer Wohnraum für die Gemeinde Nottuln von zentraler Bedeutung sei. Des Weiteren müsse bedacht werden, dass 93 Wohneinheiten möglicherweise den Bedarf nach einer weiteren Kindertagesstätte auslösen. Herr Nölker entgegnet, dass die Planung keine Kindertagesstätte vorsehe.

Die UBG kritisiert sowohl die fehlende Zweiterschließung als auch die hohe städtebauliche Dichte.

Die FDP begrüßt die Planung grundsätzlich, merkt aber an, dass sie ebenfalls Probleme bei der verkehrlichen Erschließung sehe.

Die Fraktion ÖLiN äußert, dass bei einem neuen Baugebiet darauf geachtet werden müsse, klimaneutral zu bauen. Zudem müsse die Verbindung zum Bahnhof hergestellt werden.

Die SPD äußert, dass aus Sicht der Fraktion bei der hohen Anzahl an Wohneinheiten auch Sozialwohnungen gebaut werden müssen. Herr Kröhnhoff erklärt, dass von den 93 Wohneinheiten lediglich 50 Wohneinheiten von Herrn Nölker gebaut werden.

Ein Bürger äußert, dass er eine Veräußerung der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche, dessen Eigentümer er ist, nicht plane. Eine Vergrößerung der Planfläche sei somit kaum möglich.

Ein weiterer Bürger gibt zu bedenken, dass die Entwässerung der Bakenstraße bereits zum jetzigen Zeitpunkt problematisch sei und aufgrund dessen die Entwässerung geprüft werden müsse. Herr Sonntag entgegnet, dass die gesamte Entwässerung des Gebietes von Seiten des Investors noch zu prüfen sei und in diesem Zuge ebenfalls die Notwendigkeit eines Regenrückhaltebeckens berechnet wird.  

Aufgrund des Bauleitplanverfahrens gem. § 13b BauGB weist Herr Sonntag darauf hin, dass der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2021 gefasst werden muss. Für eine mögliche Erweiterung des Baugebietes weist Herr Sonntag außerdem daraufhin, dass dazu zunächst eine Anpassung des Regionalplanes sowie des Flächennutzungsplanes notwendig ist. Auch weist er noch einmal nachdrücklich auf die in der Beschlussvorlage formulierten Anregungen zur vorliegenden Planung hin.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage der vorgestellten Entwürfe und unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anmerkungen fortzuführen. Bevor die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange angestoßen wird, legt die Verwaltung den Bebauungsplan zum Offenlagebeschluss vor.

 


Abstimmungsergebnis: