Sitzung: 26.05.2020 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 037/2020/1
Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 10 beigefügt.
Ratsherr Hofacker erklärt, dass die Ausweisung von Wohngebieten (evtl. für 100 Einfamilienhäuser) ein Verfahren aus den 70er-Jahren darstelle und klimatechnisch als „super Gau“ bezeichnet werden müsse. Mit dieser Handlungsweise könne kein Dorf gerettet werden. Die Entwicklung innovativer Formen, wie z.B. beim Hof Schoppmann, sollte verfolgt werden. Insofern könne er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Beschlussvorschläge 1 und 2 (siehe Anlage 1) mit der Regionalplanungsbehörde
bei der Bezirksregierung Münster in den ohnehin anstehenden Kommunalgesprächen
zur Anpassung des Regionalplans an den neuen Landesentwicklungsplan NRW zu
erörtern. So die angeregten zeichnerischen Festlegungen im Regionalplan
rechtlich möglich und tatsächlich regionalplanerisch und in der Folge
städtebaulich sinnvoll umsetzbar sind, gibt die Gemeinde Nottuln im Rahmen des
anstehenden Regionalplanänderungsverfahrens eine entsprechende Stellungnahme ab.
Diese wird dem Rat zuvor vorgelegt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
i.S.d. Beschlussvorschlags 3 (siehe Anlage 1) zunächst die städtebauliche
Eignung potenzieller Wohnbauflächen in Darup zu prüfen. Dabei werden
insbesondere die von den Anregungsgebern ausdrücklich genannten Flächen in die
Prüfung einbezogen.
3. Nach näherer Befassung mit den unter
1. und 2. aufgeführten Prüfaufträgen, gibt die Verwaltung in der Sache einen
allgemeinen Sachstandsbericht in einer Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung,
Umwelt und Ordnungswesen.