Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 10 beigefügt.

Ratsherr Hofacker erklärt, dass die Ausweisung von Wohngebieten (evtl. für 100 Einfamilienhäuser) ein Verfahren aus den 70er-Jahren darstelle und klimatechnisch als „super Gau“ bezeichnet werden müsse. Mit dieser Handlungsweise könne kein Dorf gerettet werden. Die Entwicklung innovativer Formen, wie z.B. beim Hof Schoppmann, sollte verfolgt werden. Insofern könne er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.


Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlussvorschläge 1 und 2 (siehe Anlage 1) mit der Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Münster in den ohnehin anstehenden Kommunalgesprächen zur Anpassung des Regionalplans an den neuen Landesentwicklungsplan NRW zu erörtern. So die angeregten zeichnerischen Festlegungen im Regionalplan rechtlich möglich und tatsächlich regionalplanerisch und in der Folge städtebaulich sinnvoll umsetzbar sind, gibt die Gemeinde Nottuln im Rahmen des anstehenden Regionalplanänderungsverfahrens eine entsprechende Stellungnahme ab. Diese wird dem Rat zuvor vorgelegt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, i.S.d. Beschlussvorschlags 3 (siehe Anlage 1) zunächst die städtebauliche Eignung potenzieller Wohnbauflächen in Darup zu prüfen. Dabei werden insbesondere die von den Anregungsgebern ausdrücklich genannten Flächen in die Prüfung einbezogen.

 

3.    Nach näherer Befassung mit den unter 1. und 2. aufgeführten Prüfaufträgen, gibt die Verwaltung in der Sache einen allgemeinen Sachstandsbericht in einer Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen.