Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7 beigefügt.
Frau Block erläutert den
Sachverhalt. Sie informiert, dass die umsatzsteuerrechtliche Bewirtschaftung ab
dem 01.01.2021 durch die bereits erfolgte Abgabe der Optionserklärung durch die
Gemeinde eingeführt werde. Seit zwei Jahren existiere eine Arbeitsgruppe (Tax
Compliance), die sämtliche Geschäftsvorfälle hinsichtlich steuerrechtlicher
Fragestellungen untersucht habe, wie z.B. das Vermieten von Räumen, der Verkauf
von Artikeln, das Erheben von Gebühren und Nutzungsentgelten mit dem
Schwerpunkt „Sporthallen“. Diese Arbeitsgruppe bestehe aus Mitarbeitern der
Gemeinde und der Gemeindewerke. Weiterhin weist Frau Block darauf hin, dass bei
einer umsatzsteuerlichen Behandlung für Sporthallen die Vorteile des
Vorsteuerabzugs, auch 10 Jahre nach der Inbetriebnahme, genutzt werden könnten.
Ratsherr Walter ergänzt, dass die Gemeinde damit als Unternehmer auftrete.
In diesem Zusammenhang begrüßt Frau Block Herrn Henning Overkamp von der Steuerberatungsgesellschaft
Concunia, der die umsatzsteuerrechtliche Bewirtschaftung der Sportstätten
anhand einer Präsentation verdeutlicht. Diese ist dem Originalprotokoll als
Anlage Nr. 7.1 beigefügt.
Auf Rückfrage seitens der Politik stellt Frau Block klar, dass hoheitliche
Aufgaben, wie z.B. die Vollstreckung, nicht der Umsatzsteuerpflicht unterlägen.
Bezüglich der Kooperation mit dem Finanzzentrum gäbe es noch keine
Rechtssicherheit, so Herr Bodem auf Nachfrage. Ebenso erläutert Herr Overkamp
die Wertgrenzen, die zu einer Umsatzsteuerpflicht führen werden.
Beschluss:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt bis zur nächsten Sitzung des HFA konkrete Berechnungen vorzulegen, welche finanziellen Auswirkungen insbesondere die Einführung einer Sporthallengebühr auf Stundenbasis für die Sportvereine und die Gemeinde Nottuln ab dem 01.01.2021 mit sich bringen würden.