Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

Herr Kohaus sieht in der Öffnung des Wochenmarktes für politische Anliegen eine rechtliche Problematik und bewertet das bisherige Procedere, die Informationsstände der Parteien am Rande der Aktionsfläche aufzubauen, als angemessen. Die Ratsherren Upmann und Hofacker stehen der politischen Arbeit auf dem Markt positiv gegenüber und stimmen dem Antrag der Friedeninitiative zu. Ratsherr Rulle sieht in der politischen Diskussion auf dem Wochenmarkt die Möglichkeit, die Politikverdrossenheit durch den direkten Kontakt mit den Bürgern abbauen zu können. Er schlägt vor, die Öffnung des Wochenmarktes für politische Gruppierungen im Rahmen der anstehenden Novellierung in die Wochenmarktsatzung einzubeziehen. Herr Kohaus gibt zu bedenken, dass der Platz für die Marktbeschicker durch die politischen Stände eng werden könnte. Ebenso weist er darauf hin, dass diese Möglichkeit dann auch für alle Parteien gelten müsse. Ratsherr Walter hebt hervor, dass ein politischer Austausch auch am Rande des Marktes von den Bürgern wahrgenommen werde. Politikverdrossenheit könne durch die aufdrängende Art zunehmen. Ratsfrau Kleinschmidt ist ebenfalls dieser Auffassung und lehnt den Wochenmarkt als Aktionsfläche für politische Anliegen ab. Der Wochenmarkt müsse für die Marktbeschicker attraktiv sein. Ratsfrau Jürgens fragt, ob eine rechtliche Problematik bei einer Änderung der Wochenmarktsatzung bestehe. Ratsfrau Roeing-Franke bekräftigt, dass es in den Nachbarkommunen üblich sei, politische Informationen auf den Wochenmarkt zu tragen. Diese Nachbarkommunen könnten nicht alle gegen geltendes Recht verstoßen. Herr Kohaus schlägt vor, unter Berücksichtigung des heutigen Diskussionsstandes den rechtlichen Sachverhalt nochmals zu überprüfen. Das Ergebnis werde in einer weiteren Beschlussvorlage dargestellt und erneut beraten. Dazu ergeht kein Widerspruch.


Beschluss:

Im ersten Quartal 2020 wird auf der Basis der Diskussionsbeiträge eine neue Beschlussvorlage erstellt, die zunächst im Fachausschuss und dann im Rat beraten wird.