Betreff
Änderung der Wochenmarktsatzung
Bürgerantrag gem. § 24 GO
Vorlage
155/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Friedensinitiative Nottuln auf Änderung der Satzung über den Wochenmarkt der Gemeinde Nottuln wird abgelehnt.

 

 


Sachverhalt:

Der Bürgerantrag der Friedensinitiative Nottuln (FI) richtet sich auf die Zulassung von „…politischen Parteien, den Vereinen und Bürgerinitiativen aus Nottuln…“, damit diese „für ihre politischen Anliegen“ werben dürfen.

Das in der benannten Satzung über den Wochenmarkt verankerte Verbot der Verteilung von Propaganda- und Reklamezetteln korrespondiert mit den Vorschriften der Gewerbeordnung zu Wochenmärkten i.V.m. mit  dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch und der EU-Verordnung 178/2002.

Diese übergeordneten Rechtsvorschriften lassen lediglich das Feilbieten von „Waren“ zu (§ 67 GewO).

Unabhängig von politischen, demokratischen Erwägungen ist damit ein „Anbieten von Gedankengut“ nicht vorgesehen.

Die Satzung zum Wochenmarkt in der Gemeinde Nottuln und die zugehörige Ordnungsbehördliche Verordnung werden in den kommenden Monaten tatsächlich überarbeitet und u.a. dem geänderten Verhalten der Besucher (z.B. Mitführen von Hunden) angepasst, jedoch ohne die Aufnahme der Präsentationsmöglichkeit ideell-propagandistischer Vorstellungen.

Unberührt davon verbleiben die Darbietungsmöglichkeiten für Parteien, Vereine etc. im unmittelbar angrenzenden Umfeld des Wochenmarktes. Diese Standplätze werden rege genutzt, sind den Marktbesuchern bekannt und werden seitens der Verwaltung als ausreichend angesehen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlagen:

Anlage 1        Antrag der FI

Anlage 2        Wochenmarktsatzung

Anlage 3        ordnungsbehördliche VO

Anlage 4        GewO

Anlage 5        LFBG

Anlage 6        EU-VO