Beschluss: einstimmig angenommen

Vorlage 171/2019 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 13 beigefügt.

Die UBG erkundigt sich, ob es möglich sei, einen finanziellen Mehrwert aus dem Planungsverfahren abzuschöpfen und so einen Gewinn aus einem solchen Planverfahren zu erziehlen. Herr Sonntag verweist darauf, dass es sich nicht um eine Gewinnbeteiligung handle, da Bauleitplanung eine hoheitliche Aufgabe der Kommunen sei. Weiterhin erläutert Herr Sonntag, dass zur Durchführung des Verfahrens ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten geschlossen wurde. Dieser sei von einer Kanzlei ausgearbeitet worden. Die Kosten sind am Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zu den Kosten eines Arbeitsplatzes angelehnt worden.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Abwägung der Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Zwischen Niederstockumer Weg und Auf dem Esch“ wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
  2. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Zwischen Niederstockumer Weg und Auf dem Esch“, (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch sowie die dazugehörige Begründung (siehe Anlage 3) werden gemäß § 10 Baugesetzbuch beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis: