Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

Frau Wortmann führt kurz in die Vorlage ein und erläutert die Vorteile der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Vergabe. Auf Nachfrage wird bestätigt, dass die Gemeinde Nottuln weiterhin Herr des Verfahrens bleibt.


Beschluss:

1.       Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden Havixbeck, Nordkirchen und Nottuln sowie der Stadt Lüdinghausen über die Wahrnehmung von Aufgaben der zentralen Vergabestelle zu.

2.       Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die als Anlage im Entwurf beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.


Abstimmungsergebnis: