Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 15 beigefügt.
Nach einer kurzen Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Ein Verfahren zur
Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 „Gewerbegebiet Buxtrup“ wird im Verfahren
nach § 30 BauGB (Regelverfahren) mit insbesondere folgenden Zielen eingeleitet:
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Erweiterung
des Bebauungsplans in nördöstlicher Richtung
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Verschiebung
der Baugrenze um ca. 20m in Richtung Appelhülsener Straße
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Änderung
der Zufahrtssituation
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Erhöhung
der GRZ
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Verschiebung
der Nutzungsgrenze für Hallenplanung für Flurstück 148 und 149
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Entwidmung
der durch das Plangebiet führenden öffentlichen Straße
hier:
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB