Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 15 beigefügt.

Nach einer kurzen Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 „Gewerbegebiet Buxtrup“ wird im Verfahren nach § 30 BauGB (Regelverfahren) mit insbesondere folgenden Zielen eingeleitet:

-       Erweiterung des Bebauungsplans in nördöstlicher Richtung

-       Verschiebung der Baugrenze um ca. 20m in Richtung Appelhülsener Straße

-       Änderung der Zufahrtssituation

-       Erhöhung der GRZ

-       Verschiebung der Nutzungsgrenze für Hallenplanung für Flurstück 148 und 149

-       Entwidmung der durch das Plangebiet führenden öffentlichen Straße

hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB