Beschluss: einstimmig angenommen

Vorlage 173/2018 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 10 beigefügt.

Herr Sonntag stellt den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Westlich Dülmener Straße“ vor.

Die CDU begrüßt die Änderung grundsätzlich, merkt jedoch an, dass eine optische Darstellung fehle. Aus ihrer Sicht sei ein giebelständiges Dach und kein Flachdach gewünscht. Zudem stelle sich die Frage, wie das Vorhaben an bestehende Planungen anknüpfe und ob die Zuwegung zum Friedhof beeinträchtigt werde.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich, welcher Eigentümer bauen möchte und wer das Planververfahren durchführe. Herr Sonntag verweist auf den Antrag und erklärt, dass die Verkaufsfläche einer Immobilie erweitert werden solle. Aufgrund dessen müsse die Grundflächenzahl erhöht werden. Zudem handele es sich bei diesem Beschluss um einen Aufstellungsbeschluss, der sich auf die bauplanungsrechtliche Änderung auf Flurstücken beziehe und an dieser Stelle Entwürfe noch nicht relevant seien. Auf die Frage, wer das Planverfahren durchführe, entgegnet Herr Sonntag, dass dies noch nicht abschließend geklärt sei, kleine Planverfahren jedoch i.d.R. im Hause durchgeführt werden.

Die UBG zeigt ich erfreut, dass ein Eigentümer sich erweitern möchte und befürwortet den Aufstellungsbeschluss.

Die FDP erkundigt sich, ob auf Flurstück Nr. 215 gebaut werden dürfe. Herr Sonntag entgegnet, dass dies noch nicht abschließend geklärt sei.

Zudem merkt die SPD an, dass die Kosten, die für die Erstellung anfallen, in Rechnung gestellt werden müssen. Herr Sonntag verweist auf den Antrag und betont, dass das bereits gängige Praxis ist.


Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Westlich Dülmener Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für den in Anlage 1 abgegrenzten Änderungsbereich wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB).

Ziel des Verfahrens ist die städtebauliche Erweiterung des Standorts.