Sitzung: 11.10.2004 Wahlausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
1.
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung sowie der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des Wahlausschusses fest.