Sitzung: 20.06.2018 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: 086/2018
Vorlage 086/2018
zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 7 beigefügt.
Herr Lang
erläutert die grundsätzlichen Planungs- und Entwurfsideen im Zusammenhang mit
dem Baugebiet „Südlich Lerchenhain“. Der Vortrag ist dem Protokoll als Anlage 8
beigefügt.
Herr Dammann
erläutert die Hintergründe des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Walter fragt,
ob der ruhende Verkehr – insbesondere im Bereich der geplanten
Mehrfamilienhäuser – auch in Tiefgaragen abgewickelt werden kann.
Herr Lang erklärt,
dass eine solche Abwicklung durchaus denkbar ist, jedoch die Baukosten massiv
erhöht.
Herr van de Vyle
erkundigt sich insbesondere vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Dezernats
54 der Bezirksregierung Münster zur 76. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Nottuln nach den technischen Möglichkeiten der Baugebietsentwässerung.
Dabei merkt er an, dass wenn die Entwässerung, wie in der o.g. Stellungnahme
ausgeführt, noch nicht abschließend geklärt sei, offensichtlich erhebliche
Zweifel an der grundsätzlichen Realisierbarkeit des Baugebiets bestehen.
Herr Fuchte
erklärt daraufhin, dass erst zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses alle zur
Entscheidung maßgeblichen Belange zueinander ins sachgerechte Verhältnis
gesetzt sein müssen, sodass die Bewältigung des genannten „Klärungsbedarfs“
gerade das Kernanliegen des Bauleitplanverfahrens ist.
Der Gutachter des
Büros Gnegel, Herr Elkendorf, erläutert daraufhin noch einmal die
grundsätzliche Konzeption zur Entwässerung des Baugebiets.
Der Vortrag ist dem Protokoll als Anlage 9 beigefügt.
Herr Haase lässt schließlich einzeln über die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit untenstehendem Ergebnis abstimmen. Zuvor wurde vereinbart, keine erneute Einzelabstimmung über jeden der folgenden Punkte in der Ratssitzung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnisse
zum Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grüne vom 03.04.2018 als Anlage 3
zur VL 086/2018
Wir, die
Fraktion Bündnis 90/Die Grüne, beantragen folgende Beschlussvorschläge:
Die
Verwaltung wird beauftragt, die folgenden Punkte in den Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 135 „Südlich Lerchenhain“ aufzunehmen:
1. Begrenzung der
Wohneinheiten
Im
Bebauungsplan wird die höchstzulässige Zahl der Wohneinheiten nicht
festgesetzt.
Mehrheitlich angenommen
2.
Dachgestaltung
In dem Wohngebiet wird eine
einheitliche Festsetzung der Dachgestaltung für alle Grundstücke beschlossen:
Pultdächer werden im Wohngebiet
ausgeschlossen.
Erlaubt werden Flach- und
Satteldächer. Damit werden auffällige aus dem Rahmen fallende Dachformen
ausgeschlossen. Da in der Planung schon alle Dachneigungen bis 45° erlaubt
werden, entfällt die Festsetzung der Dachneigung.
Die Traufhöhen werden einheitlich
auf 4,50-6,50 m festgesetzt. Damit sind sowohl eine ein-, als auch eine
zweigeschossige Bebauung, als auch Mehrfamilienhäuser möglich. Die Firsthöhe
wird einheitlich auf 12 m festgesetzt. Die Firsthöhe ist mit dem Auge schlecht
zu erfassen, schafft aber Fläche in den Häusern. Damit kann Freifläche
freigehalten werden.
Mehrheitlich angenommen
3. Ruhender
Verkehr
Die Baugrenzen werden im WA
5 weiter zur Dülmener Straße verschoben. Die textlichen Festsetzungen für
Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen werden ersatzlos
gestrichen. Es werden noch
Aussagen zum ruhenden Verkehr getroffen.
Mehrheitlich
angenommen
4. Notzufahrt
Der Fuß- und Radweg zur
Dülmener Straße wird so breit ausgeführt, dass in Notfällen dieser für den
allgemeinen Verkehr geöffnet werden kann.
Mehrheitlich angenommen
5. Nebenanlagen
Neigungen der Nebenanlagen
müssen sich nicht den Dachneigungen der Haupthäuser
anpassen. Der Passus in den textlichen Festsetzungen entfällt
Die Regelungen der
Baunutzungsverordnung zu Nebenanlagen werden nicht durch Festsetzungen im
Bebauungsplan eingeschränkt.
Mehrheitlich
angenommen
6. Bezahlbare
Wohnungen
30% der Wohneinheiten im für
Mehrfamilienhäuser vorgesehenen Bereich sollen als geförderter Wohnraum
umgesetzt werden. Darüber hinaus ist für einen kleinen Teil des übrigen
Plangebiets durch den Vorhabenträger ein Vorschlag zur Entwicklung
preisgünstigen Wohnraums vorzulegen.
Mehrheitlich angenommen
7. Gestaltung Wohngebiet
Der vorgelegte Entwurf ist nach
städtebaulichen Kriterien zu überarbeiten.
Mehrheitlich angenommen
8. E-Mobilität
Die Planung wird um Standorte für
wohnungsnahe Ladestationen für e-Mobilität ergänzt.
Mehrheitlich angenommen
9. Art der baulichen Nutzung
Die bauliche Nutzung im
Allgemeinen Wohngebiet nach Baunutzungsverordnung wird durch Festsetzungen im
Bebauungsplan nicht eingeschränkt.
Mehrheitlich abgelehnt
10.
Wirtschaftlichkeit des neuen Wohngebiets
Entsprechende Berechnungen werden
dem zuständigen Ausschuss und dem Rat rechtzeitig vor der jeweils nächsten
Sitzung vorgelegt
Mehrheitlich abgelehnt
Herr Walter fragt,
ob der ruhende Verkehr – insbesondere im Bereich der geplanten
Mehrfamilienhäuser – auch in Tiefgaragen abgewickelt werden kann.
Herr Lang erklärt,
dass eine solche Abwicklung durchaus denkbar ist, jedoch die Baukosten massiv
erhöht.
Herr van de Vyle
erkundigt sich insbesondere vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Dezernats
54 der Bezirksregierung Münster zur 76. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Nottuln nach den technischen Möglichkeiten der Baugebietsentwässerung.
Dabei merkt er an, dass wenn die Entwässerung, wie in der o.g. Stellungnahme
ausgeführt, noch nicht abschließend geklärt sei, offensichtlich erhebliche
Zweifel an der grundsätzlichen Realisierbarkeit des Baugebiets bestehen.
Herr Fuchte
erklärt daraufhin, dass erst zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses alle zur
Entscheidung maßgeblichen Belange zueinander ins sachgerechte Verhältnis
gesetzt sein müssen, sodass die Bewältigung des genannten „Klärungsbedarfs“
gerade das Kernanliegen des Bauleitplanverfahrens ist.
Der Gutachter des
Büros Gnegel, Herr Elkendorf, erläutert daraufhin noch einmal die grundsätzliche
Konzeption zur Entwässerung des Baugebiets.
Der Vortrag ist dem Protokoll als Anlage 9 beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Vorschlag der Verwaltung:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grüne:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf den Abdruck der 12 Beschlussvorschläge an dieser Stelle verzichtet. Diese sind Anlage 3 zu entnehmen.