Beschluss: einstimmig angenommen

Vorlage 086/2018 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 7 beigefügt.

 

Herr Lang erläutert die grundsätzlichen Planungs- und Entwurfsideen im Zusammenhang mit dem Baugebiet „Südlich Lerchenhain“. Der Vortrag ist dem Protokoll als Anlage 8 beigefügt.

 

 

Herr Dammann erläutert die Hintergründe des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Herr Walter fragt, ob der ruhende Verkehr – insbesondere im Bereich der geplanten Mehrfamilienhäuser – auch in Tiefgaragen abgewickelt werden kann.

 

Herr Lang erklärt, dass eine solche Abwicklung durchaus denkbar ist, jedoch die Baukosten massiv erhöht.

 

Herr van de Vyle erkundigt sich insbesondere vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Dezernats 54 der Bezirksregierung Münster zur 76. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nottuln nach den technischen Möglichkeiten der Baugebietsentwässerung. Dabei merkt er an, dass wenn die Entwässerung, wie in der o.g. Stellungnahme ausgeführt, noch nicht abschließend geklärt sei, offensichtlich erhebliche Zweifel an der grundsätzlichen Realisierbarkeit des Baugebiets bestehen.

 

Herr Fuchte erklärt daraufhin, dass erst zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses alle zur Entscheidung maßgeblichen Belange zueinander ins sachgerechte Verhältnis gesetzt sein müssen, sodass die Bewältigung des genannten „Klärungsbedarfs“ gerade das Kernanliegen des Bauleitplanverfahrens ist.

 

Der Gutachter des Büros Gnegel, Herr Elkendorf, erläutert daraufhin noch einmal die grundsätzliche Konzeption zur Entwässerung des Baugebiets.

Der Vortrag ist dem Protokoll als Anlage 9 beigefügt.

Herr Haase lässt schließlich einzeln über die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit untenstehendem Ergebnis abstimmen. Zuvor wurde vereinbart, keine erneute Einzelabstimmung über jeden der folgenden Punkte in der Ratssitzung vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnisse zum Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grüne vom 03.04.2018 als Anlage 3 zur VL 086/2018

 

 

Wir, die Fraktion Bündnis 90/Die Grüne, beantragen folgende Beschlussvorschläge:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden Punkte in den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 135 „Südlich Lerchenhain“ aufzunehmen:



1. Begrenzung der Wohneinheiten

 

Im Bebauungsplan wird die höchstzulässige Zahl der Wohneinheiten nicht festgesetzt.

 

Mehrheitlich angenommen

 

 

2. Dachgestaltung

 

In dem Wohngebiet wird eine einheitliche Festsetzung der Dachgestaltung für alle Grund­stücke beschlossen:

Pultdächer werden im Wohngebiet ausgeschlossen.

Erlaubt werden Flach- und Satteldächer. Damit werden auffällige aus dem Rahmen fallende Dachformen ausgeschlossen. Da in der Planung schon alle Dachneigungen bis 45° erlaubt werden, entfällt die Festset­zung der Dachneigung.

Die Traufhöhen werden einheitlich auf 4,50-6,50 m festgesetzt. Damit sind sowohl eine ein-, als auch eine zweigeschossige Bebauung, als auch Mehrfamilienhäuser möglich. Die Firsthöhe wird einheitlich auf 12 m festgesetzt. Die Firsthöhe ist mit dem Auge schlecht zu erfassen, schafft aber Fläche in den Häusern. Damit kann Freifläche freigehalten wer­den.


Mehrheitlich angenommen

 


3. Ruhender Verkehr

 

Die Baugrenzen werden im WA 5 weiter zur Dülmener Straße verschoben. Die textlichen Festsetzungen für Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen werden ersatzlos

gestrichen. Es werden noch Aussagen zum ruhenden Verkehr getroffen.

Mehrheitlich angenommen

 


4. Notzufahrt

 

Der Fuß- und Radweg zur Dülmener Straße wird so breit ausgeführt, dass in Notfäl­len dieser für den allgemeinen Verkehr geöffnet werden kann.

 

Mehrheitlich angenommen

 

 

5. Nebenanlagen

 

Neigungen der Nebenanlagen müssen sich nicht den Dachneigungen der Haupthäuser
an­passen. Der Passus in den textlichen Festsetzungen entfällt

Die Regelungen der Baunutzungsverordnung zu Nebenanlagen werden nicht durch Festset­zungen im Bebauungsplan eingeschränkt.

Mehrheitlich angenommen

 

 

6. Bezahlbare Wohnungen

30% der Wohneinheiten im für Mehrfamilienhäuser vorgesehenen Bereich sollen als geförderter Wohnraum umgesetzt werden. Darüber hinaus ist für einen kleinen Teil des übrigen Plangebiets durch den Vorhabenträger ein Vorschlag zur Entwicklung preisgünstigen Wohnraums vorzulegen.

Mehrheitlich angenommen

 

 

7. Gestaltung Wohngebiet

Der vorgelegte Entwurf ist nach städ­tebaulichen Kriterien zu überarbeiten.


Mehrheitlich angenommen

 

 

8. E-Mobilität

Die Planung wird um Standorte für wohnungsnahe Ladestationen für e-Mobilität ergänzt.

Mehrheitlich angenommen

 


9. Art der baulichen Nutzung

 

Die bauliche Nutzung im Allgemeinen Wohngebiet nach Baunutzungsverordnung wird durch Festsetzungen im Bebauungsplan nicht eingeschränkt.

 

Mehrheitlich abgelehnt

 

 

10. Wirtschaftlichkeit des neuen Wohngebiets

 

Entsprechende Berechnungen werden dem zuständigen Ausschuss und dem Rat rechtzeitig vor der jeweils nächsten Sitzung vorgelegt

 

Mehrheitlich abgelehnt

 

 

Herr Walter fragt, ob der ruhende Verkehr – insbesondere im Bereich der geplanten Mehrfamilienhäuser – auch in Tiefgaragen abgewickelt werden kann.

 

Herr Lang erklärt, dass eine solche Abwicklung durchaus denkbar ist, jedoch die Baukosten massiv erhöht.

 

Herr van de Vyle erkundigt sich insbesondere vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Dezernats 54 der Bezirksregierung Münster zur 76. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nottuln nach den technischen Möglichkeiten der Baugebietsentwässerung. Dabei merkt er an, dass wenn die Entwässerung, wie in der o.g. Stellungnahme ausgeführt, noch nicht abschließend geklärt sei, offensichtlich erhebliche Zweifel an der grundsätzlichen Realisierbarkeit des Baugebiets bestehen.

 

Herr Fuchte erklärt daraufhin, dass erst zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses alle zur Entscheidung maßgeblichen Belange zueinander ins sachgerechte Verhältnis gesetzt sein müssen, sodass die Bewältigung des genannten „Klärungsbedarfs“ gerade das Kernanliegen des Bauleitplanverfahrens ist.

 

Der Gutachter des Büros Gnegel, Herr Elkendorf, erläutert daraufhin noch einmal die grundsätzliche Konzeption zur Entwässerung des Baugebiets.

Der Vortrag ist dem Protokoll als Anlage 9 beigefügt.


Beschlussvorschlag:

Vorschlag der Verwaltung:

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grüne:

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf den Abdruck der 12 Beschlussvorschläge an dieser Stelle verzichtet. Diese sind Anlage 3 zu entnehmen.