Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 6 beigefügt.

Ratsherr Hartmut Rulle gibt zu bedenken, dass zunächst die neuen Regelungen zum Landesentwicklungsplan abgewartet werden sollten, da ansonsten das Gutachten überholt sein kann. Weiterhin möchte er aus dem Planungsbereich die Fläche Stockum herausnehmen. Herr Fuchte und der Gutachter Herr Winterkamp erläutern die rechtlichen Gegebenheiten. Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans dürfen keine Festlegungen erfolgen. Es ist rechtlich notwendig, offen in das Verfahren zu gehen. Herr Fuchte bestätigt allerdings, dass Stockum als Konzentrationszone nicht ausgewiesen wird.


Beschluss:

1. Das in Anlage 1 abgedruckte Standortkonzept für Windenergieanlagen wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

2. Das Verfahren zur 79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln mit der Zielsetzung Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auszuweisen, wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB).