Beschluss: einstimmig angenommen

Herr Fuchte erläutert knapp die Hintergründe der in Rede stehenden Planung und erinnert daran, dass es sich bei dem vorgestellten Entwurf um eine erste und noch nicht ausgereifte Fassung handelt.

 

Daraufhin erläutert der Entwurfsverfasser, Herr Sparenberg, das Konzept zur Bebauung für den Bereich „südlich Bahnhofstraße“ in Appelhülsen

 

Herr Kienle regt an, mehr bezahlbaren und ggf. geförderten Wohnraum im Entwurf vorzusehen. Außerdem solle eine Aufladestation für Elektrofahrzeuge vorgesehen werden.

 

Herr Danziger erinnert an die Diskussion aus der vergangenen Sitzung, dass bevor ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst wird, der Wohnbebauung ermöglicht, zuerst ein gesamtgemeindliches Siedlungsflächenentwicklungskonzept ausgearbeitet werden soll.

 

Herr Fuchte gibt zu bedenken, dass in einem früheren Beschluss klargestellt worden ist, dass der in Appelhülsen bestehende Bedarf an Wohnraum über das Maß, das im Rahmen von Maßnahmen der Nachverdichtung hergestellt werden könnte, hinausgeht. Insoweit sei es gerade in dem Wissen, dass die Erstellung eines Siedlungsflächenentwicklungskonzepts relativ viel Zeit in Anspruch nehmen wird, sinnvoll, bereits heute die Weichen für eine bauliche Weiterentwicklung Appelhülsens zu stellen. Mit dem Aufstellungsbeschluss sei indes auch noch keine konkrete bauliche Ausgestaltung festgeschrieben, sodass Änderungsmöglichkeiten jederzeit bestehen.

 

Herr Walter erkundigt sich, ob auch eine andere Erschließungsvariante denkbar sei.

 

Herr Fuchte erklärt, dass auch bei Fragen der Erschließung stets die jeweilige Grundstückseigentümersituation zu beachten ist. Probleme können sich insbesondere dann ergeben, wenn die Gemeinde nicht Eigentümerin der Grundstücke ist, die zu Erschließungszwecken genutzt werden sollen.

 

Herr Böker schlägt daraufhin vor, den Entwurf insgesamt hinsichtlich der Erschließung zu überarbeiten und insbesondere Fragen der Entwässerung, des Hochwasserschutzes und Möglichkeiten zur Renaturierung des Salmbreitenbachs vorab detaillierter zu klären. Insgesamt schlägt Herr Böker dann individuellere Bauoptionen für die späteren Bauherrn vor.

 

Herr Sparenberg entgegnet, dass Individualität im Allgemeinen die Baukosten erhöht, was hier vermieden werden sollte. Außerdem entstehe durch eine gewisse Uniformität städtebauliche Qualität und Imagebildung.

 

Herr Dammann regt an, dass in jedem Fall auch die umliegenden und bisher unbeplanten Flächen mit in den Entwurf einbezogen werden sollten. Nur so könne ein schlüssiges Gesamtkonzept entstehen. Im Übrigen sei der gegenwärtige Erschließungsflächenanteil zu hoch.

 

Herr Fuchte erklärt, dass Teile der hier zur Diskussion stehenden Fläche im Regionalplan Münsterland nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt sind. Deshalb scheitere eine vollständige Beplanung der Gesamtfläche im Sinne des Vorschlags von Herrn Dammann jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt an den Zielen der Raumordnung.

 

Herr Jendroska erkundigt sich nach den vorgesehenen Wohnungsgrößen im Entwurfsgebiet?

 

Herr Sparenberg erklärt, dass die Wohnungen zwischen 70m² und 80m² und die Häuser zwischen 120m² und 130m² groß sein sollen. Sozial geförderter Wohnungsbau sei nach dem jetzigen Stand des Entwurfs nicht vorgesehen.

 

Es herrscht im Allgemeinen Einigkeit darüber, dass der Entwurf noch überarbeitet werden muss.

 

Herr Fuchte weist abschließend darauf hin, dass der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 150 „Südliche Bahnhofstraße – Appelhülsen“ hinsichtlich seiner verfahrensrechtlichen Grundlage von § 13a auf § 13b BauGB abgeändert werden muss.

Nach Aussprache wird über den obenstehenden geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.


Beschlussvorschlag:

Die Planung wird zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sommerpause einen Aufstellungsbeschluss für einen entsprechenden Bebauungsplan vorzubereiten.