Sitzung: 16.05.2018 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: 060/2018
Herr Fuchte
erläutert knapp die Hintergründe der in Rede stehenden Planung und erinnert
daran, dass es sich bei dem vorgestellten Entwurf um eine erste und noch nicht
ausgereifte Fassung handelt.
Daraufhin
erläutert der Entwurfsverfasser, Herr Sparenberg, das Konzept zur Bebauung für
den Bereich „südlich Bahnhofstraße“ in Appelhülsen
Herr Kienle
regt an, mehr bezahlbaren und ggf. geförderten Wohnraum im Entwurf vorzusehen.
Außerdem solle eine Aufladestation für Elektrofahrzeuge vorgesehen werden.
Herr
Danziger erinnert an die Diskussion aus der vergangenen Sitzung, dass bevor ein
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst wird, der Wohnbebauung
ermöglicht, zuerst ein gesamtgemeindliches Siedlungsflächenentwicklungskonzept
ausgearbeitet werden soll.
Herr Fuchte
gibt zu bedenken, dass in einem früheren Beschluss klargestellt worden ist,
dass der in Appelhülsen bestehende Bedarf an Wohnraum über das Maß, das im
Rahmen von Maßnahmen der Nachverdichtung hergestellt werden könnte, hinausgeht.
Insoweit sei es gerade in dem Wissen, dass die Erstellung eines
Siedlungsflächenentwicklungskonzepts relativ viel Zeit in Anspruch nehmen wird,
sinnvoll, bereits heute die Weichen für eine bauliche Weiterentwicklung
Appelhülsens zu stellen. Mit dem Aufstellungsbeschluss sei indes auch noch keine
konkrete bauliche Ausgestaltung festgeschrieben, sodass Änderungsmöglichkeiten
jederzeit bestehen.
Herr Walter
erkundigt sich, ob auch eine andere Erschließungsvariante denkbar sei.
Herr Fuchte
erklärt, dass auch bei Fragen der Erschließung stets die jeweilige
Grundstückseigentümersituation zu beachten ist. Probleme können sich
insbesondere dann ergeben, wenn die Gemeinde nicht Eigentümerin der Grundstücke
ist, die zu Erschließungszwecken genutzt werden sollen.
Herr Böker
schlägt daraufhin vor, den Entwurf insgesamt hinsichtlich der Erschließung zu
überarbeiten und insbesondere Fragen der Entwässerung, des Hochwasserschutzes
und Möglichkeiten zur Renaturierung des Salmbreitenbachs vorab detaillierter zu
klären. Insgesamt schlägt Herr Böker dann individuellere Bauoptionen für die
späteren Bauherrn vor.
Herr
Sparenberg entgegnet, dass Individualität im Allgemeinen die Baukosten erhöht,
was hier vermieden werden sollte. Außerdem entstehe durch eine gewisse
Uniformität städtebauliche Qualität und Imagebildung.
Herr Dammann
regt an, dass in jedem Fall auch die umliegenden und bisher unbeplanten Flächen
mit in den Entwurf einbezogen werden sollten. Nur so könne ein schlüssiges
Gesamtkonzept entstehen. Im Übrigen sei der gegenwärtige Erschließungsflächenanteil
zu hoch.
Herr Fuchte
erklärt, dass Teile der hier zur Diskussion stehenden Fläche im Regionalplan
Münsterland nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt sind.
Deshalb scheitere eine vollständige Beplanung der Gesamtfläche im Sinne des Vorschlags
von Herrn Dammann jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt an den Zielen der
Raumordnung.
Herr
Jendroska erkundigt sich nach den vorgesehenen Wohnungsgrößen im
Entwurfsgebiet?
Herr
Sparenberg erklärt, dass die Wohnungen zwischen 70m² und 80m² und die Häuser
zwischen 120m² und 130m² groß sein sollen. Sozial geförderter Wohnungsbau sei
nach dem jetzigen Stand des Entwurfs nicht vorgesehen.
Es herrscht
im Allgemeinen Einigkeit darüber, dass der Entwurf noch überarbeitet werden
muss.
Herr Fuchte weist abschließend darauf hin, dass der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 150 „Südliche Bahnhofstraße –
Appelhülsen“ hinsichtlich seiner verfahrensrechtlichen Grundlage von § 13a auf
§ 13b BauGB abgeändert werden muss.
Nach Aussprache wird über den obenstehenden geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Planung wird zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sommerpause einen Aufstellungsbeschluss für einen entsprechenden Bebauungsplan vorzubereiten.