Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Vorlage 170/2017 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 4 beigefügt.

Herr Fuchte erläutert den Tagesordnungspunkt. Die Ausweisung von zwei Fahrradschutzstreifen (je Fahrbahnseite einen Schutzstreifen) ist nicht realisierbar, da die geforderte Mindestbreite der Verkehrsfläche nicht vorliegt. Daher schlägt die Verwaltung vor, nur einen Fahrradschutzstreifen im südlichen Bereich der Verkehrsfläche auszuweisen.

Die UBG merkt an, dass es auch möglich sei, die Kosten der Straßensanierung durch Straßen.NRW ausgezahlt zu bekommen und somit die Finanzmittel zu einem anderen Zeitpunkt für die Sanierung der Straße zu nutzen. Hierbei wäre der Vorteil, dass man die Gestaltung der Verkehrsfläche selber detailliert planen könnte.

Herr Krüger ergänzt, dass Straßen.NRW das komplette Schwarzpaket (Asphalttrag-, Asphaltbinder- und Asphaltdeckschicht) erneuert. Falls die Gemeinde die Straße zu einem späteren Zeitpunkt eigenständig saniert, werden aller Voraussicht nach KAG-Beiträge für die Eigentümer/Anwohner fällig. Der genaue Umfang zur KAG-Beitragspflicht bei einer eigenständigen Sanierung wird geprüft. Im Fall der Sanierung durch Straßen.NRW werden die Eigentümer nicht mit den KAG-Beiträgen belastet.

Die Grünen sehen eine Gesamtplanung als sinnvoll an und sprechen sich für die Beseitigung der straßenbegleitenden Hecken aus.


Beschlussvorschlag:

1. Der Umsetzung der im Sachverhalt genannten kurzfristigen Maßnahmen (ohne 1b und 1c) wird zugestimmt.

2. Die Aufwertung der Ortsdurchfahrt von den Knotenpunkten Dülmener Straße bis Oberstockumer Weg / Heriburgstraße wird an den Kreis Coesfeld mit Bitte um Aufnahme in das Straßenbauprogramm des Kreises gemeldet.

3. Die Planungen für die mittelfristigen Maßnahmen werden konkretisiert und den Gremien sukzessive zur Entscheidung vorgelegt.