Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Vorlage 152/2017 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 11 beigefügt.

Die UBG erläutert den Antrag.

Herr Fuchte merkt an, dass es von Vorteil ist ein Geruchsgutachten vor dem eigentlichen Bauleitplanverfahren erstellen zu lassen. Falls die Ergebnisse des Geruchsgutachtens zu Lasten des Baugebietes ausfallen, müsste das aufwändige Änderungsverfahren für den Regionalplan erst gar nicht gestartet werden. Die Änderung des Regionalplans sowie ein angestrebter Flächentausch sind möglich.

Folgender Beschlussvorschlag wird mehrheitlich angenommen.


Beschlussvorschlag:

Antrag formuliert keinen Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

„Die Verwaltung wird beauftragt vor Beginn des Bauleitverfahrens ein Geruchsgutachten für den betrachteten Bereich zu beauftragen. So könnte bei entsprechender Grenzwertüberschreitung ein aufwändiges Verfahren vor Entstehen weiterer Kosten abgebrochen werden, falls die Planung nicht umsetzbar ist.“